St. Franziskus Schule: Ermittlungen wegen sexuellem Missbrauch
Update vom 21. Januar 2025, 11.15 Uhr. Wie das Bistum Speyer auf Nachfrage informiert, ermittelt die Polizei zum Tatbestand sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen. Laut der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern hatte sich die Familie am Montag, 13. Januar 2025, an die Schulleitung der St. Franziskus Schule in Kaiserslautern gewandt. Der Schulleiter habe die Polizei in Kaiserslautern am selben Tag telefonisch informiert, die Polizei habe die Ermittlungen aufgenommen.
Nach den bisherigen Erkenntnissen, so der leitende Oberstaatsanwalt, Dr. Udo Gehring, werde einem 40-jährigen Lehrer vorgeworfen, eine sexuelle Handlung im strafrechtlich niederschwelligen Bereich im Sommer 2024 an einer damals 15- oder 16-jährigen Schülerin vorgenommen zu haben. Der Lehrer habe die Klasse, in der die Schülerin war, unterrichtet, und sei für ihre Benotung zuständig gewesen. Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern nimmt den Anfangsverdacht einer Tat gemäß § 174 StGB an (sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen). Die Ermittlungen laufen. red/lmo
Kaiserslautern/Speyer. Wie die Pressestelle des Bistums Speyer mitteilt, meldete eine Familie in der letzten Woche an die St. Franziskus Realschule in Kaiserslautern, dass es zu Übergriffen einer Lehrkraft gegenüber einer Schülerin gekommen sei. Die Vorwürfe wurden umgehend an die Staatsanwaltschaft weitergegeben. Das Bistum Speyer hat gegen die Lehrkraft Strafanzeige gestellt. Die Lehrkraft ist bis auf weiteres vom Dienst freigestellt.
Das Bistum Speyer und die Schulleitung nehmen die Vorwürfe sehr ernst und möchten zur Klärung beitragen, heißt es weiter. Die Lehrerschaft und die Schulgemeinschaft, darunter alle Schülerinnen sowie die Betroffene, erhalten derzeit Unterstützung durch die Schulsozialarbeit und die Schulseelsorge. Ebenso sind Notfallseelsorger, externe Schulpsychologen und ein Präventionsteam vor Ort, um den Schülerinnen Gehör zu schenken, Betroffenen zu helfen und sie zu unterstützen.
Die St. Franziskus Schulen stehen in Trägerschaft des Bistums Speyer und haben als kirchliche Schule ein Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt. Teil des Schutzkonzeptes ist eine Selbstverpflichtungserklärung, die jede Lehrkraft abgegeben hat. Darüber hinaus sind die Lehrkräfte dazu verpflichtet, Präventionsschulungen zu absolvieren und ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. Die Interventionsstelle des Bistums und die staatliche Schulaufsicht unterstützen die Polizei bei ihren Ermittlungen. red
Autor:Monika Klein aus Kaiserslautern |
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