Verfügung tritt bald in Kraft
Stadt erlässt Cannabiskonsumverbot im Umfeld von Rathaus und Mall

Das Verbot gilt von der Meuthstraße bzw. Humboldtstraße im Westen bis zur Martin-Luther-Straße im Osten sowie von der Lauterstraße/Ludwigstraße im Norden bis zur Fruchthallstraße im Süden | Foto: Stadt Kaiserslautern
  • Das Verbot gilt von der Meuthstraße bzw. Humboldtstraße im Westen bis zur Martin-Luther-Straße im Osten sowie von der Lauterstraße/Ludwigstraße im Norden bis zur Fruchthallstraße im Süden
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Kaiserslautern. Die Stadt Kaiserslautern hat eine Allgemeinverfügung herausgegeben, wonach der Konsum von Cannabis bis einschließlich 31. Oktober 2025 auf öffentlichen Flächen im Umfeld des Rathauses und des „K in Lautern“ verboten ist. Das Verbot gilt von der Meuthstraße bzw. Humboldtstraße im Westen bis zur Martin-Luther-Straße im Osten sowie von der Lauterstraße/Ludwigstraße im Norden bis zur Fruchthallstraße im Süden (siehe Karte). Es erstreckt sich bei den Straßen im Grenzbereich auf beide Straßenseiten und gilt an Schultagen (Montag bis Freitag außerhalb der offiziellen Schulferien) in der Zeit zwischen 07.00 bis 18.00 Uhr. Die Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im städtischen Amtsblatt in Kraft, also am Samstag, 5. Oktober 2024, um 0.00 Uhr. Ab dann muss im Fall der Zuwiderhandlung mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 30.000 Euro gerechnet werden.

Die Initiative zu der Verfügung geht auf Bürgermeister Manfred Schulz zurück, der damit Kinder und Jugendliche besser schützen möchte. „Der Bereich rund ums Rathaus und um die Mall wird tagsüber unter der Woche sehr stark von Minderjährigen frequentiert. Mit dem Sankt Franziskus, dem Burg-Gymnasium, dem Albert-Schweitzer-Gymnasium, dem Gymnasium am Rittersberg und der BBS II haben wir gleich fünf Schulen in unmittelbarer Nähe, deren Schülerinnen und Schüler das Gebiet permanent queren, um in die Stadt oder an die Bushaltestellen zu gelangen“, so der Ordnungsdezernent. „Wenn es um den Konsum von Cannabis in der Nähe von Minderjährigen geht, sind die im Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (KCanG) definierten Regelungen und Abstände leider für den Kontrollalltag weder effizient noch zielführend genug. Aus diesem Grund haben wir uns für ein pauschales Verbot während der genannten Zeiten entschieden. Der Vollzugsdienst wird in den kommenden Monaten den Bereich intensiv bestreifen.“

Für den Zeitraum der Oktoberkerwe ist für den Festbereich Messeplatz eine analoge Verfügung geplant, die in der kommenden Woche bekanntgemacht wird. red

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Autor:

Ralf Vester aus Kaiserslautern

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