Private Grünfläche darf nicht bebaut werden
Stadt gewinnt Normenkontrollverfahren
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat am 15. Juli über die Normenkontrolle zu dem Bebauungsplan „Dansenberger Straße – Fahrlücke – Zur Weide“ im Kaiserslauterer Stadtteil Dansenberg entschieden. Das Gericht hat der baurechtlichen Sichtweise der Stadt in allen Punkten Recht gegeben. Im vorliegenden Fall ging es im Wesentlichen um die Ausweisung einer großzügig dimensionierten privaten Grünflache am Ortsrand von Dansenberg. Die Grundstückseigentümerin wehrte sich gegen die nicht mögliche bauliche Nachverdichtung des betroffenen privaten Grundstücks. Im Bebauungsplanverfahren hatten sich sowohl der Ortsbeirat als auch die städtischen Gremien in Ausübung der kommunalen Planungshoheit gegen die Nachverdichtung und die befürchtete „Ausuferung“ einer geplanten Bebauung in die vormals parkähnliche Situation in Waldrandlage ausgesprochen. Das wollte die Grundstückseigentümerin nicht hinnehmen. Die Vertreter des Senats hatten sich am 15. Juli im Rahmen einer Ortsbesichtigung ein konkretes Bild von der Situation machen können. Der dabei gewonnene Eindruck manifestierte sich in den Entscheidungsgründen des 8. Senats des Oberverwaltungsgerichts. ps
Autor:Pressestelle Stadt Kaiserslautern aus Kaiserslautern |
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