Rasengräber werden gepflegt
Unzulässiger Grabschmuck muss entsorgt werden
Kaiserslautern. Ab dem 18. November werden notwendige Pflegemaßnahmen der Rasengrabflächen auf den Friedhöfen der Stadt durchgeführt. Nutzungsberechtigte Personen bzw. Angehörige werden gebeten, unzulässigen Grabschmuck sowie etwaige Anpflanzungen zu entfernen. Die Stadt bittet um Verständnis, dass nach diesem Zeitpunkt sämtliche Gegenstände und Anpflanzungen entsorgt werden müssen. Grundsätzlich sind bei Rasengräbern (Rasenwahlgräbern sowie Rasenurnengräbern) weder Anpflanzungen noch das Anbringen von Grabschmuck (Pflanzenschalen, Leuchten etc.) auf der Grabstätte erlaubt. ps
Autor:Pressestelle Stadt Kaiserslautern aus Kaiserslautern |
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