Mehrweg statt Einweg
Verpackungsgesetz fordert Mehrwegverpackungen in Gastronomie und Einzelhandel

Ab dem 1. Januar 2023 müssen Gastronomiebetriebe wie beispielsweise Restaurants, Cafés, Eisdielen, Bistros, Kantinen, Mensen, Imbiss-Stände sowie heiße Theken aber auch Salat-Bars im Einzelhandel für die verkauften Speisen und Getränke im To-Go- und Liefer-Segment Mehrwegverpackungen anbieten | Foto: 99mimimi / Pixabay
  • Ab dem 1. Januar 2023 müssen Gastronomiebetriebe wie beispielsweise Restaurants, Cafés, Eisdielen, Bistros, Kantinen, Mensen, Imbiss-Stände sowie heiße Theken aber auch Salat-Bars im Einzelhandel für die verkauften Speisen und Getränke im To-Go- und Liefer-Segment Mehrwegverpackungen anbieten
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Kaiserslautern. Um dem steigenden Anfall von Einwegverpackungen aus Kunststoff speziell bei Lebensmitteln entgegenzuwirken, setzt die Novelle des Verpackungsgesetzes verstärkt auf Mehrweg. Ab dem 1. Januar 2023 müssen Gastronomiebetriebe wie beispielsweise Restaurants, Cafés, Eisdielen, Bistros, Kantinen, Mensen, Imbiss-Stände sowie heiße Theken aber auch Salat-Bars im Einzelhandel für die verkauften Speisen und Getränke im To-Go- und Liefer-Segment Mehrwegverpackungen anbieten.
Ausnahmen hierzu ergeben sich für kleinere Betriebe mit einer Verkaufsfläche von bis zu 80 Quadratmetern und bis zu fünf Beschäftigten.

Weitere Informationen können auf der Internetseite unter www.esseninmehrweg.de abgerufen werden. Auch das Umweltbundesamt hat zu diesem Thema Informationen sowie Publikationen unter https://www.umweltbundesamt.de eingestellt. Für Fragen steht gerne auch die Untere Abfallbehörde im Referat Umweltschutz unter Telefon 0631 365-4813 oder 0631 365-4824 oder per Mail unter umweltschutz@kaiserslautern.dezur Verfügung. ps

Autor:

Ralf Vester aus Kaiserslautern

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