Safe Abortion Day 2021
Weg mit den Paragraphen 218 und 219

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Informationsverbote, Stigmatisierung und Barrieren bei der Versorgung – dies kennzeichnet die derzeitige Lage beim Schwangerschaftsabbruch in Deutschland. Die diesjährige Kampagne „150 Jahre Kriminalisierung sind genug“ hat gezeigt: Viele Menschen haben genug von den Auswirkungen des Paragraphen 218, der den Schwangerschaftsabbruch direkt hinter Mord und Totschlag im Strafgesetzbuch ansiedelt. pro familia fordert anlässlich des Safe Abortion Day am 28. September zusammen mit vielen Organisationen und Einzelpersonen eine neue Regelung außerhalb des Strafrechts. Die neue Bundesregierung muss jetzt handeln und die Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs endlich beenden.

„Wir brauchen eine zeitgemäße, umfassende gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs, die sich an internationalen Menschenrechten orientiert und die Selbstbestimmung in den Mittelpunkt stellt“, erklärt die pro familia Bundesvorsitzende Dörte Frank-Boegner.

Die Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs gefährdet die Gesundheit von ungewollt Schwangeren. Sie behindert eine ausreichende Gesundheitsversorgung, denn die strafrechtliche Regelung ist eine der Ursachen dafür, dass in vielen Regionen Deutschlands erhebliche Versorgungslücken bestehen. Zudem erschwert das Strafrecht die Professionalisierung der medizinischen Aus- und Weiterbildung zum Schwangerschaftsabbruch, setzt Ärzt*innen unter Druck und verhindert die Kostenübernahme durch die Krankenkassen.

Des Weiteren werden der Schwangerschaftsabbruch und diejenigen, die ihn durchführen oder durchführen lassen, durch die Strafandrohung stigmatisiert. Dabei zeigen Beispiele aus Irland, Kanada und Neuseeland, dass es möglich ist, einen Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches zu regeln.

„Unsere Gesellschaft darf Schwangere nicht schuldig sprechen, wenn sie sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden. Beratung sollte nicht als Pflichtberatung institutionalisiert werden, sondern auf der Basis von Freiwilligkeit“, so Frank-Boegner.

pro familia setzt sich dafür ein, dass für diejenigen, die es wünschen, ein Schwangerschaftsabbruch als Option zur Verfügung steht – ohne Stigmatisierung, Bevormundung und mit aller Unterstützung.

Neben dem §218 muss auch der §219a aus dem Strafgesetzbeuch gestrichen werden. Dieser Paragraph kriminalisiert Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen und darüber informieren. Gerade hat der Bundesrat den Vorstoß einiger Bundesländer, den §219a StGB abzuschaffen, abgelehnt. Dabei ist der §219a StGB ein grober Verstoß gegen das Recht auf Informationen, dass Ärzt*innen verweigert wird, über die Methoden, die sie bei einem Schwangerschaftsabbruch anwenden, aufzuklären. Ebenso müssen sich Patient*innen darüber online informieren können.

„Auch bei uns in der Westpfalz ist die Versorgungslage mit Ärzt*innen und Kliniken, die Schwangerschaftsabbrüche anbieten, mittlerweile prekär“, erklärt Torsten Wilhelm, Geschäftsführer der pro familia Kaiserslautern. „Allein in den letzten zwei Jahren sind in Kaiserslautern und Pirmasens mehrere Praxen weggefallen, so dass es in Kaiserslautern als Oberzentrum der Region Westpfalz, nur noch eine Möglichkeit für einen medikamentösen Abbruch sowie eine Möglichkeit gibt, um einen operativen Abbruch durchzuführen.“

Dies führe zeitweise zu langen Wartezeiten oder Fahrzeiten in andere Städte bei den ungewollt Schwangeren, so Wilhelm weiter. Das belaste die Frauen, die sich sowieso in einer schwierigen Situation befinden, enorm. Durch eine Neuregelung außerhalb des Strafrechts und der damit verbundenen Entkriminalisierung sowie Entstigmatisierung, werden sich künftig wieder mehr Ärzt*innen und Kliniken dafür entscheiden, ungewollt Schwangeren einen wohnortnahen Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch zu ermöglichen.

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Autor:

Torsten Wilhelm aus Kaiserslautern

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