Beschlussentwurf sieht Lockdown bis 28. März vor
Weitere Lockerungen ab 8. März geplant

Für den Einzelhandel sollen weitere Lockerungen vorgesehen sein | Foto: Ralf Vester
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Interaktive Karte: Corona-Inzidenzen in der Region

Berlin. Nach übereinstimmenden Medienberichten wollen Bundeskanzlerin Angela Merkel und die 16 Ministerpräsident*innen offenbar mit einem Beschlussentwurf in die Videokonferenz am Mittwoch, 3. März, gehen, der eine Verlängerung des Lockdowns bis 28. März vorsieht, aber im Gegenzug auch weitere Lockerungen.

Bereits ab Montag, 8. März, sollen sich beispielsweise wieder bis zu fünf Personen zweier verschiedener Haushalte treffen können – Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt. Bei einer Inzidenz unter 35 oder 50 könnte diese Regelung noch erweitert werden, im Falle einer höheren Inzidenz aber auch wieder verschärft. Für die Osterfeiertage könnte es weitere Ausnahmeregelungen geben.

Gartenmärkte, Buchhandlungen und Blumengeschäfte sollen unter der Voraussetzung entsprechender Hygienerezepte und einer Begrenzung von einem Kunden pro 20 Quadratmeter bundesweit einheitlich wieder öffnen dürfen. In einem weiteren Schritt soll in Bundesländern oder Regionen mit einem Inzidenzwert unter 35 der Einzelhandel mit einer Begrenzung von einem Kunden pro 20 Quadratmeter öffnen dürfen, ebenso Museen und Galerien.

Ebenso sollen körpernahe Dienstleister sowie Fahr- und Flugschulen wieder öffnen können, allerdings nur mit Hygienekonzepten und tagesaktuellen negativen Schnell- oder Selbsttests. Auch Sport im Freien für bis zu zehn Personen soll wieder ermöglicht werden.

Ferner soll eine Art "Notbremse" eingeführt werden, die eine Rückkehr zu den bis zum 7. März geltenden Regeln vorsieht, falls der Inzidenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen einen von Bund und Ländern noch zu verhandelnden Wert überschreitet.

In Schulen und Kitas sollen sowohl das Personal als auch die Kinder wöchentlich mindestens ein oder zwei kostenlosen angeboten werden, inklusive einer Bescheinigung über das Testergebnis. Gleiches soll für die Beschäftigten in Unternehmen gelten.

Autor:

Ralf Vester aus Kaiserslautern

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