Neue Regelung für den Personalausweis
Fingerabdrücke verpflichtend
Kaiserslautern. Seit 1. August müssen beim Beantragen eines Personalausweises die Abdrücke beider Zeigefinger elektronisch erfasst werden. Wie das Bürgercenter mitteilt, werden die Abdrücke dazu vor Ort gescannt und dann auf dem Chip des Personalausweises gespeichert. Die Änderung basiert auf einem Gesetz, das im November 2020 vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde, und gilt nur für die Neubeantragung von Ausweisen. Vorhandene Ausweise behalten ihre Gültigkeit. Bereits seit 2007 werden Fingerabdrücke in Reisepässen erfasst und gespeichert. Auch nach dem 1. August besteht bei der Ausweisbeantragung keine Pflicht zur digitalen Übermittlung von Passfotos durch die Fotografen. Diese ist gemäß Bundesgesetzblatt erst für 1. Mai 2025 vorgesehen. ps
Autor:Pressestelle Stadt Kaiserslautern aus Kaiserslautern |
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