Höhere Renten und höhere Pfändungsfreigrenze ab Juli
Hinterbliebene können mehr hinzuverdienen

Deutsche Rentenversicherung. Zum 1. Juli können sich die Rentner über eine deutliche Erhöhung ihrer Rente freuen. 3,18 Prozent mehr Rente gibt es dann. Gleichzeitig steigen auch die Freibeträge für eigenes Einkommen bei Hinterbliebenenrenten und die Pfändungsfreigrenze.
Die neuen Freibeträge liegen ab Juli bei monatlich 872 Euro (bisher 845 Euro). Für jedes waisenrentenberechtigte Kind erhöhen sie sich um 185 Euro. Witwen, Witwer und eingetragene Lebenspartner können also über ein höheres Nettoeinkommen verfügen, ohne dass sich dies auf die Hinterbliebenenrente auswirkt. Waisen können zu ihrer Waisenrente übrigens unbegrenzt hinzuverdienen.
Die einheitliche Hinzuverdienstgrenze bei vorzeitigen Altersrenten und Renten wegen voller Erwerbsminderung bleibt unverändert. Bis zu 6.300 Euro kann jährlich hinzuverdient werden. Wie sich der Verdienst auf die Monate verteilt, ist unerheblich. Bei einem höheren Verdienst, gibt es eine Teilrente, die individuell berechnet wird. Unbegrenzt hinzuverdienen dürfen nur Altersrentner, die ihre individuelle Regelaltersgrenze erreicht haben.
Ab 1. Juli gilt auch eine höhere Pfändungsfreigrenze: Pfändbare Beträge bei Rentnern dürfen erst ab einem monatlichen Nettoeinkommen von 1.180 Euro (vorher 1.140 Euro) einbehalten werden.
Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz in Speyer und bei den Auskunfts- und Beratungsstellen - persönlich oder über das kostenfreie Servicetelefon unter 0800 1000 480 16 und im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de. Gerne vereinbaren die Berater auch feste Termine. Am schnellsten geht das auf www.drv-rlp.de/beratung.ps

Autor:

Jens Vollmer aus Wochenblatt Kaiserslautern

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