Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
Noch bis 1. April für 2018 zahlen

Foto: Pixabay

Deutsche Rentenversicherung. Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für 2018 können noch bis zum 1. April gezahlt werden. Die Höhe des freiwilligen Beitrags kann jeder selbst wählen, und zwar zwischen dem Mindestbeitrag von monatlich 83,70 Euro und dem Höchstbeitrag von monatlich 1.209 Euro.
Interessant sein kann dies - wegen des weiter niedrigen Beitragssatzes in der gesetzlichen Rentenversicherung - vor allem für Selbstständige, Hausfrauen und Personen, die nicht versicherungspflichtig beschäftigt sind. Denn Mindestversicherungszeiten können mit freiwilligen Beiträgen erfüllt werden und die spätere Rente erhöht sich. Als weiteres Plus kommt hinzu, dass freiwillige Beiträge steuerlich absetzbar sein können.
Wichtig ist dieser Termin auch für Versicherte, die mit freiwilligen Beiträgen ihren Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente sichern können. Bereits bei einer Lücke von einem Monat kann der Anspruch verloren gehen.
Die Deutsche Rentenversicherung weist darauf hin, dass auf der Überweisung die Versicherungsnummer und der Vor- und Zuname sowie der Zeitraum, für den die Beiträge bestimmt sind, angegeben werden müssen.
Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz in Speyer und bei den Auskunfts- und Beratungsstellen oder über das kostenfreie Servicetelefon unter 0800 10004800 und im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de. Gerne vereinbaren die Berater auch feste Termine. Am schnellsten geht das auf www.drv-rlp.de/beratung. ps

Autor:

Jens Vollmer aus Wochenblatt Kaiserslautern

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