Update 2 - Corona-Rechtsverordnung für Rheinland-Pfalz
Ist Tennis als Individualsport im November erlaubt?

Foto: Pixabay

Tennis. Die Maßnahmen der Bundesregierung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie schränken das private Leben stark ein. Doch Individualsport, alleine, zu zweit oder mit Personen aus zwei Haushalten soll im zweiten Corona-Lockdown erlaubt bleiben. Was das für den Tennissport bedeutet, wurde in den letzten Tagen heiß diskutiert. Mit der heutigen Rechtsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz ist die Auslegung der einzelnen Punkte leichter geworden. In der Lockdown-Auslegungshilfe des Landes Rheinland-Pfalz (PDF) steht klar: Tennis ist gestattet, Doppel aber sind untersagt.  

Update 2.12.2020: Ende November wurde unter https://www.openpetition.de/petition/online/tennis-in-rheinland-pfalz-ermoeglichen eine Aktion gestartet.

Update 31.10.2020, 9 Uhr: Allerdings bleibt dieses PDF des Landes Rheinland-Pfalz die Information schuldig, dass das nur für Außenplätze gilt. Die Hallen bleiben in Rheinland-Pfalz geschlossen* (Teil 5, §10).

Update 1.11.2020, 18.30 Uhr: Damit steht Rheinland-Pfalz relativ alleine da, denn nur Nordrhein-Westfalen und Hamburg verbieten ebenfalls Tennis in der Halle, in den anderen Bundesländern ist der Individualsport unter Einschränkungen (kein Doppel, keine Zuschauer) erlaubt.

Der Tennisverband Pfalz hat mittlerweile eine Meldung veröffentlichen, dass die Tennishallen leider geschlossen bleiben müssen. Selbst jetzt, bei einer bundesweiten Lockdown-Entscheidung, zeigt sich trotzdem ein Flickenteppich der Länder, die den Rahmen des Lockdowns völlig unterschiedlich interpretieren. 

"Leider lässt die Formulierung (".....nur im Freien....") keinen Spielraum zu. Dies bedeutet, dass die Tennishallen in RLP ab dem 2. November nicht genutzt werden dürfen und der Spiel- und Trainingsbetrieb im Rahmen der vorgegebenen Bestimmungen nur im Freien stattfinden darf", bedauert der Verband. "Wir freuen uns natürlich darüber, dass wir trotz des Lockdowns und der einschränkenden Maßnahmen auch im Sport der Tennissport als Individualsportart zumindest in einem kleinen Umfang weiter betrieben werden darf. Gleichzeitig bedauern wir die Reduzierung auf den Freibereich -- zumal viele Hallenbetreiber, mit denen wir in den letzten Wochen wegen der Winterhallenrunde 2020 / 2021 zu tun hatten, in Absprache mit dem für sie zuständigen Ordnungsamt entsprechende Hygienekonzepte erstellt hatten. Wir werden uns zusammen mit dem Tennisverband Rheinland - Pfalz und den beiden anderen regionalen Verbänden TV Rheinland und TV Rheinhessen mit allen uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten in der kommenden Woche darum bemühen, dass die Einschränkung wegen der Tennishallennutzung von der Landesregierung RLP rückgängig gemacht, bzw. die 12. CoBeLVO den Regelungen anderer Bundesländer angepasst wird. In einigen Bundesländern dürfen die Tennishallen nämlich weiterhin genutzt werden", kommentiert der Tennisverband Pfalz die Lage und empfiehlt seinen angeschlossenen Clubs und Vereinen: "Bis auf Weiteres, bzw. bis zur Klärung, empfehlen wir, für den eingeschränkten Spiel- und Trainingsbetrieb weiterhin die Freiplätze zu nutzen. Sollten sich diese bereits "im Winterschlaf" befinden, so kann man überlegen, für die Mitglieder zumindest einen Teil der Freiplätze nochmals in einen spielbereiten Zustand zu versetzen. Die Wetterprognosen für die kommenden 14 Tage sind im Moment erfreulich und mit winterlichen Verhältnissen ist momentan nicht zu rechnen."  
Außerdem mahnt der Verband seine Mitglieder. "Unabhängig davon, ob "nur" im Freien oder auch in der Tennishalle der eingeschränkte Spiel- und Trainingsbetrieb stattfindet: die gesetzlichen und behördlichen Regelungen und die Hygienekonzepte -- die gegebenenfalls nochmals angepasst werden müssen -- sind strengstens einzuhalten. Darauf legen wir auch als Fachverband größten Wert und erinnern nochmals daran, dass die weitere Verbreitung des Virus verhindert und die Gesunderhaltung unserer Tennisspielerinnen und -spieler an oberster Stelle stehen sollte. -- damit auch die Funktionsfähigkeit unseres Gesundheitssystems (Stichwort "Intensivbetten") erhalten bleibt. Wir sind sicher, dass Sie für Ihren Verein und Ihre Mitglieder die richtigen Entscheidungen treffen werden."

* "§ 10 Sport (1) Training und Wettkampf im Amateur- und Freizeitsport in Mannschaftsportarten und im Kontaktsport sind untersagt. Die sportliche Betätigung im Amateur- und Freizeitsport in Einzelsportarten auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist nur im Freien und nur alleine, zu zweit oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehören, zulässig. Im Übrigen gilt das Abstandsgebot nach § 1 Abs. 2 Satz 1 während der gesamten sportlichen Betätigung. Zuschauerinnen und Zuschauer sind nicht zugelassen; ausgenommen sind Verwandte ersten und zweiten Grades bei der sportlichen Betätigung Minderjähriger."

Update vom 15.11.2020:
Der DTB hatte sich mit persönlichen Schreiben an die zuständigen Minister und Senatoren der Länder gewandt, in denen ein Verbot besteht, und für eine einheitliche, deutschlandweite Erlaubnis zum Tennisspielen in der Halle geworben. Alle Tennisverbände in Rheinland-Pfalz haben seit der Schließung ebenfalls gemeinsam alles versucht, um auch über die politische Schiene eine Nutzungsmöglichkeit der Tennishallen in Rheinland-Pfalz noch im November und damit eine Gleichbehandlung mit den meisten Bundesländern zu erreichen. Jeder Verein, bzw. Hallenbetreiber hätte im Falle einer Nutzungserlaubnis dann natürlich selbst entscheiden können, ob die Tennishalle für den eingeschränkten Spiel- und Trainingsbetrieb wieder geöffnet wird oder geschlossen bleibt. Der Tennisverband Pfalz hat von der Landesregierung eine erneute Absage erhalten und muss nun die Entwicklung in den kommenden Tagen und die politischen und behördlichen Entscheidungen in der nächsten Woche abwarten. Die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz am kommenden Montag, 16. November 2020, müssen von den Landesregierungen umgesetzt und kommuniziert werden. Erfahrungsgemäß dauere es bis mindestens Freitag, 20. November 2020, bis die neuen Regeln und Bestimmungen schriftlich bei den Behörden und dann auch bei den Sportverbänden vorliegen. jv

Autor:

Jens Vollmer aus Wochenblatt Kaiserslautern

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