Sportbund Pfalz: Antworten auf Rechtsfragen in Zeiten der Corona-Krise
Rechtsberater Falko Zink aus Kaiserslautern gibt Antworten auf häufig gestellte Fragen
Pfalz. Die Covid-19-Pandemie bestimmt in Deutschland den Alltag. Sportstätten sind im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes geschlossen. Der Sport im Verein findet derzeit nicht statt und ein Ende dieser Situation ist - auch in der Pfalz - nicht abzusehen. Eine außergewöhnliche Situation, in der der Sportbund Pfalz seinen Vereinen hilft.
Denn die Vorstände der Vereine und Verbände sind gehalten, den Vorgaben der Bundes- und Landesregierungen Folge zu leisten. Obwohl naturgemäß für die vorliegende Dramatik keine gefestigte Rechtsprechung existiert, helfen die Antworten des Sportbund Pfalz-Rechtsberaters Falko Zink auf die am häufigsten gestellten Fragen weiter. Sie sind seit gestern auf der Homepage des Dachverbandes unter www.sportbund-pfalz.de veröffentlicht.
Es geht in den Fragen und Antworten um die Mitarbeiter im Sportverein, also um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nichts mit dem Spiel- und Sportbetrieb zu tun haben, beispielsweise Reinigungskräfte oder Platzwarte (zum Beispiel: „Haben solche Arbeitnehmer Anspruch auf ihren vollen Arbeitslohn, wenn der Verein als Arbeitgeber einseitig oder auf behördliche Verfügung hin beschließt, die Arbeitsleistung aufgrund Schließung des Geländes abzulehnen?“), es geht um Übungsleiterinnen und Trainer (zum Beispiel: „Haben sie Anspruch auf Lohnfortzahlung aufgrund der Schließung der Sportstätte?“). Der Rechtsberater beantwortet Fragen um Kurzarbeit im Verein (Zum Beispiel: "Kann der Verein Kurzarbeit beantragen?" "Wie wirkt sich die Beantragung von Kurzarbeit für angestellte Arbeitnehmerinnen finanziell aus?") und um allgemeines Vereinsrecht (zum Beispiel: "Können Vereinsmitglieder ihre satzungsmäßigen Beiträge vom Verein zurückverlangen, wenn die Sportstätte geschlossen ist?"). Diese und weitere Informationen sind zu finden unter www.sportbund-pfalz.de.
Fragen hinsichtlich der Auswirkungen des Coronavirus auf das Vereinsleben (Abhaltung von Mitgliederversammlung, Sportbetrieb und so weiter) sendet man per E-Mail an info@sportbund-pfalz.de. Der Sportbund Pfalz ist bemüht, diese Anfragen zeitnah zu beantworten.
Der Sportbund Pfalz ist allerdings nicht in der Lage, inhaltliche Bewertungen in Bezug auf die Corona-Epidemie vorzunehmen. Anordnungen, Vorgaben, Empfehlungen sowie Ge- oder Verbote werden von Behörden, insbesondere Gesundheitsämtern und den Landes- oder der Bundesregierung ausgesprochen. Inhaltliche Bewertungen finden sich bei den Informationen des Robert-Koch-Institutes und zu Fragen des Wettkampfsports beim DOSB. rk/ps
Autor:Roland Kohls aus Ludwigshafen |
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