Ministerrat beschließt Gesetzentwurf
Zusammenschluss der Unis Kaiserslautern und Landau

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Kaiserslautern/Landau. Der Ministerrat hat gestern den Gesetzentwurf zur Neustrukturierung der Universitätsstandorte in Kaiserslautern, Landau und Koblenz und damit die Fusion der Technischen Universität (TU) Kaiserslautern und Landau beschlossen. Wenn auch der Landtag zustimmt ist der Zusammenschluss der Pfälzer Unis perfekt.

Nachdem Hochschulen, Verbände und weitere Gruppen angehört wurden, wird der Entwurf nun dem Landtag zur parlamentarischen Beratung zugeleitet. Die Gesetzesvorlage sieht die Verselbständigung der Universität in Koblenz und die Zusammenlegung der Technischen Universität Kaiserslautern und des Universitätscampus Landau zur Rheinland-Pfälzisch Technischen Universität (RPTU) zum 1. Januar 2023 vor. Der Entwurf setzt das zwischen der Landesregierung und den Hochschulleitungen vereinbarte Eckpunktepapier um.

Wolf: Universitäten in gute Zukunft führen

„Das ist ein wichtiger Meilenstein in diesem zentralen Prozess der rheinland-pfälzischen Hochschulpolitik. Mit der zweiten Befassung des Ministerrats schließen wir die Arbeit der Landesregierung am Neustrukturierungsgesetz ab, werden aber selbstverständlich das parlamentarische Verfahren eng begleiten. Wir wollen mit der neuen Struktur die Universitäten in eine gute Zukunft führen“, so Wissenschaftsminister Konrad Wolf.
Um einen möglichst reibungslosen Übergang zum Stichtag 1. Januar 2023 zu ermöglichen, wird es für die Universität Koblenz und die Rheinland-Pfälzische Technische Universität weitgehende Kontinuitäten in der Hochschulleitung, der universitätsweiten Interessensvertretungen sowie der Ämter und Gremien auf Fachbereichsebene geben. Die Präsidentinnen beziehungsweise Präsidenten der beiden Universitäten werden zum 1. Januar 2023 neu gewählt. Um diese Wahlen durchzuführen, werden Senate und Hochschulräte der Universität Koblenz und der RPTU bereits vor dem 1. Januar 2023 gebildet. Zu diesem Datum übernehmen diese Gremien alle ihnen hochschulrechtlich zugewiesenen Aufgaben und die universitätsweiten Gremien der Universität Koblenz-Landau und der TU Kaiserslautern sind aufgelöst.
Im Rahmen der Anhörung hatten sich die beiden Universitäten, die Studierendenschaften, Verbände, Gewerkschaften, Kammern und weitere Hochschulen mit Stellungnahmen beteiligt. „Die Anhörung hat gezeigt, dass es gut war, das Gesetz eng an dem gemeinsamen Eckpunktepapier auszurichten und den intensiven Dialog mit den Beteiligten zu führen. Die Interessen der Standorte sind gut abgebildet. Die Beteiligten haben in der Anhörung viele Hinweise gegeben, die wir übernehmen konnten, so dass der Gesetzentwurf an vielen Stellen noch mehr den Bedürfnissen der Hochschulen entspricht“, berichtet Wolf. rk/ps

Autor:

Roland Kohls aus Mannheim

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