Regeln schaffen Sicherheit
Gemeinsame Schwerpunktkontrolle von Stadt und Polizei in der Karlsruher Fußgängerzone
Der kommunale Ordnungsdienst der Stadt Karlsruhe und die Verkehrspolizei führten am Montag zwischen 10.00 Uhr und 13.00 Uhr zum dritten Mal eine gemeinsame Schwerpunktkontrolle repressiver als auch präventiver Art zum Thema verbotswidrige Benutzung der Kaiserstraße in Karlsruhe durch Radfahrende und Kraftfahrzeugführerinnen und -führer durch.
Die Nutzung der Kaiserstraße ist Radfahrenden lediglich zwischen 20.00 Uhr und 10.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ganztags und nur in Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Dem Lieferverkehr ist die Nutzung an Werktagen zwischen 8.00 Uhr und 11.00 Uhr oder mit einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung auch nur in Schrittgeschwindigkeit gestattet.
Die Schwerpunktkontrollen resultierten aus der Häufung der Beschwerden von Fußgängern. Sie beklagten in der Hauptsache rücksichtslose Radlerinnen und Radler beziehungsweise Lieferdienste in der Kaiserstraße. Die erneute Kontrolle hatte das Ziel, auf die Verstöße aufmerksam zu machen aber auch in verkehrserzieherischen Gesprächen für die Notwendigkeit der Einhaltung von Regeln zu sensibilisieren. Denn dies ist der Grundstock, um Unfälle zu vermeiden.
Hierzu wurden gemeinsame Kontrollstellen des kommunalen Ordnungsdienstes und der Verkehrspolizeiinspektion Höhe der Kronenstraße und Herrenstraße eingerichtet. Ferner führte die Verkehrspolizei unter Einsatz von Pedelecs mobile Kontrollen durch. Außerdem klärte das Referat der Prävention des Polizeipräsidiums Karlsruhe mit ihrem Info-Anhänger rund 135 Bürgerinnen und Bürger in Gesprächen auf.
Im Rahmen der Kontrollaktion erfolgte um 12 Uhr eine Pressekonferenz, zu der Bürgermeister Dr. Käuflein sowie der Leiter des Ordnungsamts Maximilian Lipp und der Leiter der Verkehrspolizeiinspektion Martin Plate die Presse eingeladen hatten.
Insgesamt wurden 76 Fahrrad- und vier Pedelecfahrende nach Verstößen kontrolliert. Manche verstießen gleich gegen mehrere Vorschriften, sodass es am Ende 82 Verstöße zu ahnden galt. Bei einem Pedelec wurden verbotene technische Manipulationen festgestellt. Dies hat eine Anzeige wegen Fahrens ohne gültigen Führerschein zur Folge und stellt zudem einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz dar.
Bei den Maßnahmen wurden ferner 14 Kraftfahrzeugfahrerinnen und -fahrer kontrolliert. Zwölf davon waren verbotswidrig in der Fußgängerzone unterwegs und zwei begingen Halt- beziehungsweise Parkverstöße auf Radwegen.
Der kommunale Ordnungsdienst war mit insgesamt sieben Kräften und die Polizei Karlsruhe mit zwölf Beamten im Einsatz.
Quelle: Pressemitteilung PP Karlsruhe
Autor:Seniorenverband öD BW Regionalverband Karlsruhe aus Karlsruhe |
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