POL-KA: (KA) Karlsruhe - Präventionshinweis:
WhatsApp-Betrug - Vorsicht vor angeblichen Nachrichten Ihrer (Enkel-) Kinder!
Seit Januar 2022 häufen sich im Stadt- und Landkreis Karlsruhe Betrugsfälle, bei denen Kriminelle ihre Opfer mittels WhatsApp-Nachrichten kontaktieren.
"Hallo Mama. Ich habe mein Handy verloren. Ich benutze jetzt mein altes Handy mit einer neuen Nummer. Bitte lösche die alte Nummer. Mein Onlinebanking funktioniert mit der neuen Nummer nicht. Ich brauche deine Hilfe. Du musst dringend Geld für mich überweisen. Das Geld bekommst du natürlich wieder zurück ..."
So oder so ähnlich könnte eine Nachricht aussehen, die Sie von einer Ihnen unbekannten Nummer erhalten. Der Absender gibt sich als Sohn, Tochter oder Enkelkind aus. Sie sollen die alte Nummer löschen, damit die Kommunikation nur noch über die neue Nummer stattfindet. Die Absender täuschen eine Notlage vor, weshalb Sie dringend einen Geldbetrag auf ein fremdes Konto überweisen sollen. Bei Verzögerungen würde z.B. der Preis für die im Raum stehende Ware oder die Dienstleistung erheblich steigen oder das Kind hätte andere Konsequenzen zu erwarten.
Bei den Absendern handelt es sich um Kriminelle, die nur ein Ziel haben:
Sie haben es auf Ihr Geld abgesehen. Sie sollen Geldbeträge auf fremde Konten überweisen. Eine Rückzahlung erfolgt natürlich nicht.
Beachten Sie deshalb bitte folgende Hinweise Ihrer Polizei:
- Reagieren Sie nicht auf diese Nachrichten. Bitten Sie um eine
Sprachnachricht, rufen Sie die Person an, um ihre Identität zu prüfen
oder kontaktieren Sie Ihr (Enkel-) Kind unter der "alten" oder einer
alternativen Rufnummer.
- Löschen Sie nicht die "alte" Rufnummer Ihres (Enkel-) Kindes.
- Melden Sie den Absender an den Portalbetreiber und blockieren
Sie die Nummer.
- Überweisen Sie auf keinen Fall Geld auf Ihnen unbekannte
Bankkonten. Das Geld wird im schlimmsten Fall bereits nach kurzer
Zeit nicht zurückzuholen sein.
- Sollten Sie auf diese Betrugsmasche hereingefallen sein,
informieren Sie zunächst Ihre Bank. Ggf. kann die Überweisung noch
gestoppt werden. Bereits wenige Stunden könnten jedoch zu lang sein.
- Erstellen Sie Screenshots des Chatverlaufes, des Kontaktes sowie
von der Überweisung (mit eindeutig erkennbarem Empfängerkonto) und
erstatten Sie eine Anzeige bei Ihrer örtlichen Polizei.
Quelle: Pressemitteilung PP Karlsruhe
Autor:Seniorenverband öD BW Regionalverband Karlsruhe aus Karlsruhe |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.