Nach Straftaten im Zusammenhang mit dem Fußballspiel KSC - Dynamo Dresden am 14. Mai 2017
35 Strafbefehle von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe beantragt
Karlsruhe. Wie bereits berichtet, kam es am Sonntag, 14. Mai 2017, vor dem Fußballspiel der 2. Bundesliga zwischen dem Karlsruher SC und der SG Dynamo Dresden zu einem Marsch aus dem Kreis der Dresdner Fanszene mit zirka 2.300 Personen durch das Karlsruher Stadtgebiet zum Wildparkstadion.
Dabei waren die Marschteilnehmer einheitlich mit militärähnlicher Tarnkleidung mit dem aufgedruckten Schriftzug „FOOTBALLARMY DYNAMO DRESDEN“ bekleidet. Die vorderste Reihe des Aufzugs präsentierte ein großes Transparent mit der Aufschrift „KRIEG DEM DFB“. Dazu wurden - schwarzen Rauch ausstoßende - Nebeltöpfe eingesetzt, die zusammen mit rhythmischem Trommeln das militante Erscheinungsbild verstärkten. Die den Marsch begleitenden Polizeibeamten wurden aus der Menge heraus mit Pyrotechnik beworfen und beschossen. Mehrere Polizeibeamte erlitten hierbei schmerzhafte Knalltraumata. Mit diesem Marsch wollten die den Ultras Dynamo angehörigen bzw. nahestehenden Dresdner Anhänger auf ihre sportpolitischen Positionen hinweisen.
Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe leitete in der Folge Ermittlungsverfahren gegen 57 Personen und eine juristische Person als Nebenbeteiligte wegen der Tatvorwürfe des Landfriedensbruchs, der gefährlichen Körperverletzung und wegen Verstößen gegen das versammlungsrechtliche Uniformverbot sowie gegen das Sprengstoffgesetz ein.Die umfangreichen Ermittlungen der beim Polizeipräsidium Karlsruhe eingerichteten Ermittlungsgruppe „Dynamo“ sind nunmehr abgeschlossen.
Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat zum jetzigen Zeitpunkt gegen 35 Personen und zusätzlich gegen eine juristische Person als Nebenbeteiligte den Erlass von Strafbefehlen bei dem zuständigen Amtsgericht Karlsruhe beantragt. Von den 35 personenbezogenen Strafbefehlen waren sieben Anträge auf die Verhängung von Freiheitsstrafen in Höhe von sechs Monaten bis zu einem Jahr gerichtet, deren Vollstreckung jeweils zur Bewährung ausgesetzt ist. Die übrigen Strafbefehlsanträge waren auf die Verhängung von Geldstrafen gerichtet. Zwölf Ermittlungsverfahren wurden eingestellt. Gegen den Nebenbeteiligten wurde die Festsetzung einer Verbandsgeldbuße beantragt.
Den auf Geldstrafen gerichteten Strafbefehlen liegt der Tatvorwurf des Verstoßes gegen das versammlungsrechtliche Uniformverbot zugrunde. Bei einem Strafbefehl war zusätzlich ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz Tatvorwurf.
Bei den auf Freiheitsstrafe gerichteten Strafbefehlen lag in sechs Fällen zusätzlich der Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung und des Landfriedensbruchs im besonders schweren Fall zugrunde. Einem der Tatverdächtigen wurde zusätzlich eine Nötigung zur Last gelegt. Die Personen, denen die Begehung einer gefährlichen Körperverletzung zur Last gelegt wird, sieht die Staatanwaltschaft Karlsruhe als Mittäter an. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe sind diese Personen hinreichend verdächtig, den Einsatz der Pyrotechnik mitgetragen und organisiert sowie die eingetretenen Verletzungen der eingesetzten Polizeibeamten als möglich erachtet und billigen in Kauf genommen zu haben.
Bei zehn weiteren Ermittlungsverfahren steht der Ermittlungsabschluss noch aus.
Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat inzwischen Vollstreckungsverfahren gegen zehn Personen eingeleitet, da insoweit die Rechtskraft der Strafbefehle eingetreten ist. Drei der Vollstreckungsverfahren betreffen dabei zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafen. (red)
Autor:Jo Wagner |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.