Baden-Württemberg setzt einrichtungsbezogene Impfpflicht um

Der Koalitionsausschuss hat sich auf eine gemeinsame Linie zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht verständigt. Geltendes Bundesrecht umzusetzen, steht außer Frage. Das Land fordert aber eine einheitliche Regelung und Handhabung durch die Bundesregierung.

In der Sitzung des Koalitionsausschusses haben sich die Koalitionspartner auf eine gemeinsame Linie bei der weiteren Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht verständigt.

Beide Koalitionspartner betonten, es stehe nach rechtsstaatlichen Grundsätzen außer Frage, geltendes Bundesrecht umzusetzen, so auch die von Bundestag und Bundesrat beschlossene einrichtungsbezogene Impfpflicht des Paragraphen 20a Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).

Der Bund müsse darüber hinaus durch eine einheitliche Regelung und Handhabung Klarheit schaffen. Ein möglicher Flickenteppich würde das mit der einrichtungsbezogenen Impflicht verfolgte Schutzziel konterkarieren, und es bestünde die Gefahr einer Abwanderung von Pflegekräften aus dem Gesundheitsbereich. Da sich bereits jetzt im Rahmen der Umsetzung Hürden und offene Fragen abzeichnen, wird die Landesregierung entsprechende konkrete Nachbesserungen bei der Bundesregierung einfordern.
Vier „Arbeitspakete“ zur Umsetzung

Weiter wurde festgehalten, dass das Sozialministerium bereits mit den betroffenen Akteuren vier „Arbeitspakete“ entwickelt hat, um die einrichtungsbezogene Impfpflicht gemeinsam mit den betreffenden Partnern gangbar zu machen. Die vom Sozialministerium geplante Möglichkeit für die Gesundheitsämter im Rahmen des gesetzlichen Ermessens zu landesweit möglichst einheitlichen und sachgerechten Ergebnissen für die Betroffenen zu kommen, wird von den Koalitionspartnern begrüßt und unterstützt.

Die Koalitionspartner betonten, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht immer als Baustein hin zu einer allgemeinen Impfpflicht gedacht war, um im Herbst und Winter sicher erneute Einschränkungen vermeiden zu können. Sie sei zu unterstützen, genauso wie die allgemeine Impflicht. Der Bund sei aufgefordert, ein Gesamtpaket zur Impfpflicht mit allen Umsetzungsfolgen vorzulegen.

Abschließend wurde von den Mitgliedern des Koalitionsausschusses konstatiert, dass die Impfkampagne des Landes weiter verstärkt und niederschwellige, zielgerichtete Angebote (zum Beispiel mit Hilfe des neuen Impfstoffes) geschaffen werden sollen, um die vorhandenen Impflücken zu schließen.
Offene Fragen zügig klären

Ministerpräsident Winfried Kretschmann sagte: „Wir halten uns in der Koalition an eine gute Ordnung der Dinge. Wir setzen die einrichtungsbezogene Impfpflicht sachgerecht um. Die praktischen Probleme in der Umsetzung sind bekannt, es ist richtig, sie offen zu benennen und dafür bestmögliche Lösungen zu finden. Der Bund ist in der Pflicht, die offenen Fragen zügig zu klären.“

Vize-Ministerpräsident Thomas Strobl teilte mit: „Die Landesregierung kämpft geschlossen und entschlossen in dieser Pandemie. Der Bund muss aber die Voraussetzungen für die Umsetzung der sektoralen Impflicht schaffen und noch wichtige, offene, rechtliche Fragen klären. Und um nichts anderes ging und geht es: Um einen klaren und eindeutigen Handlungsauftrag an den Bund. Niemand in der Koalition hat die Umsetzung der Impflicht in Baden-Württemberg in Frage gestellt. Wir haben aber die klare Forderung und Erwartung: Ein Flickenteppich ist das Letzte, was wir brauchen! Der Bund muss nachliefern und darf die Länder bei der Umsetzung nicht im Regen stehen lassen. Dafür treten wir geschlossen und entschieden beim Bund ein.“
Schritt zur allgemeinen Impfpflicht

Fraktionsvorsitzender Andreas Schwarz betonte: „Wir Grüne bleiben im Team Vorsicht. Deshalb haben wir uns für die zwischenzeitlich beschlossene einrichtungsbezogene Impfpflicht als Schritt in Richtung der notwendigen allgemeinen Impfpflicht eingesetzt. Sie wird daher in Baden-Württemberg selbstverständlich umgesetzt. Die Impfung ist der beste Schutz für sich selbst und andere.“

Fraktionsvorsitzender Manuel Hagel sagte: „Wir sind uns in der Koalition einig, dass der Bund mit einer einheitlichen Regelung und Handhabung Klarheit schaffen muss. Es darf keinen Flickenteppich in Deutschland geben. Die berufsbezogene Impfpflicht muss dabei der erste Schritt hin zu einer allgemeinen Impfpflicht sein.“
Quelle: Pressemitteilung Staatsministerium Baden-Württemberg

Autor:

Seniorenverband öD BW Regionalverband Karlsruhe aus Karlsruhe

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