Neuer Bußgeldkatalog voraussichtlich ab 10. November in Kraft
Deutlich höhere Strafen bei Verkehrsverstößen

Foto: Symbolbild overjupiter/pixabay.com
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Region. Die geänderten Bußgeldsätze werden voraussichtlich ab 10. November in der Praxis angewandt. "Sowohl im ruhenden als auch im fließenden Verkehr wird es merkliche Erhöhungen geben", stellt Karlsruhes Bürgermeister Dr. Albert Käuflein fest. Insbesondere das widerrechtliche Parken auf Schwerbehinderten- oder Carsharing-Parkplätzen sowie im absoluten Haltverbot wird teurer.

Wo bislang Strafen zwischen 15 Euro (absolutes Haltverbot) und 35 Euro (Schwerbehindertenparkplatz) in der Regel einen geringen erzieherischen Effekt hatten, muss zukünftig mit einem Ordnungsgeld in Höhe von mindestens 55 Euro gerechnet werden. Das widerrechtliche Parken auf Carsharing-Parkplätzen konnte bislang sogar nur mit 10 Euro geahndet werden.

Auch Abschleppen ist möglich
Seit dem 1. Oktober 2021 droht auf Carsharing-Parkplätzen grundsätzlich auch eine Abschleppmaßnahme. "Bislang musste die Verkehrsüberwachung glücklicherweise noch keinen Gebrauch von diesem Instrument machen", erläutert Käuflein. Dennoch sei eine konsequente Kontrolle und Ahndung wichtig, damit die Carsharingangebote für die Verkehrsteilnehmer auch attraktiv bleibe, so Käuflein weiter.

Geh- und Radwege im Blick
Zur Förderung des Fuß- und Radverkehrs wird für die verbotswidrige Nutzung von Geh- und Radwegen nach Inkrafttreten des neuen Bußgeldkataloges künftig sogar eine Strafe von bis zu 100 Euro angesetzt. Allerdings hat sich die Stadt Karlsruhe noch nicht dazu geäußert, wo denn zum Beispiel die vielen Liefer- und Kurierdienste in Straßen ohne Haltemöglichkeiten ihre Waren ausliefern sollen, nachdem die Stadt Karlsruhe in manchen Straßen alle Möglichkeiten für neue Radwege gestrichen hat. Schließlich haben die Bestellungen massiv zugenommen - und die Lieferungen fallen ja nicht einfach vom Himmel ...

Rasen wird noch teurer
Auch die Erhöhung der Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen sind ein Zeichen. Diese werden teilweise sogar verdoppelt. Hierzu stellt der Ordnungsbürgermeister fest: "So kann der erzieherische Effekt, der der Verkehrssicherheit dient, noch besser erreicht werden."

Autor:

Jo Wagner

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