Viele "Kulturring Karlsruhe"-Einrichtungen
Entscheidung für "2G-Regel" ab November
Karlsruhe. Es war und ist keine leichte Entscheidung: Nach intensiven und teilweise sehr kontroversen Diskussionen ziehen die meisten der im "Kulturring Karlsruhe e.V." zusammengeschlossenen Liveveranstalter ab November die "2G-Option" als Zugangsvoraussetzung für ihre Veranstaltungen.
Zwar fällt es gerade den freien Kulturanbietern, die stets für einen niederschwelligen Zugang zu Kultur stehen, besonders schwer, nicht-geimpfte Menschen vorübergehend auszuschließen - doch am Ende überwiegen für viele jetzt doch die Vorteile der durch die "2G-Option" gewonnenen Möglichkeit, ohne den ständigen Blick auf Inzidenzwerte wieder Planungssicherheit zu erlangen.
Damit entfällt in der derzeit gültigen "Basisstufe" der Coronaverordnung auch für Besucher die Maskenpflicht, die gerade in kleineren Veranstaltungsstätten die Reaktion zwischen Künstlern und Publikum stark beeinträchtigt. Seit der Mitte Oktober eingeführten Kostenpflicht für Coronatests war der Anteil mit einem Testnachweis zu Veranstaltungen gekommenen Besucher zuletzt stark zurückgegangen - auf ca. fünf Prozent!
Abwägen der Zugangsregel - mit Ausnahme
So werden der "Musikclub Substage", die "Alte Hackerei", die "Kulturzentren Tempel" und "Tollhaus" sowie die drei das "Theaterhaus Karlsruhe" bespielenden Bühnen - "Sandkorn", "marotte" und "Jakobus" - ab November in der Regel den Geimpft- oder Genesen-Nachweis von ihren Besuchern verlangen. Ausnahmen angekündigt haben das "Kulturzentrum Tollhaus", das den Zugang zu gesellschaftspolitischen Veranstaltungen weiterhin nach der "3G-Regel" gewähren will, und das "marotte-Figurentheater", das bei seinen Kinderstücken bei "3G" - Maskenpflicht ab 6 Jahren - bleibt.
Das "Modell 2G" der Corona-Verordnung des Landes sieht vor, dass bei Kindern und Jugendlichen bis einschließlich 17 Jahren weiterhin der „Getestet-Status“ reicht, der durch Vorlage des Schülerausweises nachgewiesen wird. Auch Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, haben laut Corona-Verordnung weiterhin die Möglichkeit, die Veranstaltungen zu besuchen. Dazu muss ein tagesaktueller Coronatest und ein Attest, dass eine Impfung nicht möglich ist, vorgelegt werden. Die neue Corona-Verordnung lässt das "Modell 2G" als Option in der Basis- und Warnstufe zu, in der Alarmstufe wird es Pflicht.
Kein einheitliches Bild
Zumindest vorläufig bei der "3G Regel" bleiben das "Kulturhaus Mikado" und das "P-Acht" in der Karlsruher Nordstadt, der "Werkraum" sowie der Stadtjugendausschuss, zu dem das Kulturring-Mitglied "Jubez" gehört. Wie alle anderen Kinos der Fächerstadt bleibt auch die "Kinemathek" bei der 3G-Regel, um mit dem Aufrechterhalten der Maskenpflicht in den anstehenden Wintermonaten zu mehr Infektionsschutz beizutragen. Das im kommenden Februar in der Durlacher Festhalle stattfindende Stummfilm-Festival hat dagegen angekündigt, nur geimpftes oder genesenes Publikum zuzulassen.
Der "Kulturring Karlsruhe e.V." ist ein spartenübergreifender Zusammenschluss Karlsruher Kultureinrichtungen in freier Trägerschaft. Mitglieder sind "Jazzclub", "Jubez", "Substage", "Kinemathek", "Dokumentarfilmfestival dokka" und "Déjà Vu Stummfilm-Festival", die "Alte Hackerei", der "KOHI Kulturraum", "Kulturhaus Mikado", "Nun Kulturraum", "Anstoß e.V.", das "Studentische Kulturzentrum" am KIT sowie die Kulturzentren "P8"," Tempel" und "Tollhaus" sowie der kulturpädagogische "Werkraum" und das "Theaterhaus Karlsruhe".
Autor:Jo Wagner |
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