Verhandlung am Landgericht wegen versuchten schweren Bandendiebstahls
Mutmaßliche Geldautomaten-Sprenger in Karlsruhe vor Gericht
Karlsruhe. Die beiden 25 und 30 Jahre alten Angeklagten müssen sich wegen versuchten schweren Bandendiebstahls in Tateinheit mit Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion unter anderem vor dem Landgericht Karlsruhe verantworten. Den Angeklagten mit niederländischer Staatsangehörigkeit wird vorgeworfen, sie hätten sich – gemeinsam mit weiteren Bandenmitgliedern – zusammengetan, um in wechselnder Besetzung bundesweit mittels eines explosiven Gasgemisches Geldautomaten zu sprengen und das darin befindliche Geld zu entwenden.
Im März 2018 sei den Angeklagten mit weiteren Tatgenossen gelungen, einen Geldautomaten in einer Bank in Karlsruhe zu sprengen, wobei es den Angeklagten nicht gelungen sei, die im Geldautomaten befindlichen Geldkassetten in ihren Besitz zu bringen. Ohne Beute sei den Angeklagten nach längerer Verfolgungsfahrt mit Polizeikräften die Flucht gelungen.
Der 25 Jahre alte Angeklagte wurde am 02.03.2019 in den Niederlanden festgenommen, nach seiner Auslieferung in die Bundesrepublik Deutschland befindet er sich seit dem 11.03.2019 ununterbrochen in Untersuchungshaft. Der 30 Jahre alte Angeklagte wurde am 21.08.2018 in den Niederlanden festgenommen und befindet sich nach der Auslieferung in die Bundesrepublik Deutschland seit dem 17.04.2019 ununterbrochen in Untersuchungshaft. (lg)
Infos: Angesetzt sind ab kommender Woche vorerst fünf Verhandlungstage.
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Autor:Jo Wagner |
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