Grundsteuerreform
Verunsicherung in Karlsruhe nach der Grundsteuerreform

SPD-Fraktion fordert transparentes Verfahren

„Eine eigene Wohnung oder ein Haus zu besitzen, ist für viele Bürger*innen ein großer Wunsch. Grundstückseigentümer*innen haben viele Verpflichtungen und natürlich sind für den Besitz auch Steuern, unter anderen die Grundsteuer, zu entrichten,“ so Yvette Melchien, Vorsitzende der SPD-Gemeinderatsfraktion.

2018 wurde vom Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Bewertung von Grundstücken für die Grundsteuer gegen das Grundgesetz verstößt. Somit wird die Grundsteuer nicht nur wegen der Umstellung von der alten Berechnungsformel anders berechnet, sondern auch durch das 2020 eingeführte Landesgrundsteuergesetz in Baden-Württemberg.

„Viele Grundstückseigentümer*innen haben ihre Erklärung abgegeben und ihre Bescheide über den Wert ihrer Grundstücke erhalten. Allerdings lässt sich hierbei nicht ableiten, wie hoch die künftige Grundsteuer sein wird. Diese Unsicherheit für zu einer großen Verunsicherung der Bürger*innen. Diese Beunruhigung wurde an unsere Fraktion in vielen Gesprächen herangetragen,“ berichtet Elke Ernemann, Stadträtin und Ortsvorsteherin in Hohenwettersbach.

„Erst mit dem zukünftigen Hebesatz lässt sich berechnen, in welcher Höhe die Grundsteuer zu entrichten ist. Besonders Besitzer*innen von Einfamilienhäusern, die große Grundstücke unterhalten, sind durch die undurchsichtige Lage sehr verunsichert. Wir fordern mit unserer Anfrage die Stadt auf, eine Angabe über den künftigen Hebesatz zu treffen. Außerdem wollen wir wissen, ob die Stadt daran festhält, diesen aufkommensneutral festzusetzen und wie viele neue Grundsteuerwertbescheide bereits festgestellt wurden,“ so Michael Zeh, finanzpolitischer Sprecher der Fraktion abschließend.

Autor:

Isabella Bennewitz aus Karlsruhe

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