Streitthema: Bäume
Äste auf Nachbargrundstück
Baum. Ein Grundstücksnachbar darf überhängende Äste auch dann abschneiden, wenn dadurch das Absterben des Baums oder der Verlust seiner Standfestigkeit droht. Dies hat nach Auskunft der Experten der Arag-Versicherung der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Das Selbsthilferecht aus Paragraf 910 Bürgerliches Gesetzbuch könne aber durch naturschutzrechtliche Regelungen wie beispielsweise städtische Baumsatzungen eingeschränkt sein (Az.: V ZR 234/19). Näheres erfährt man in der Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs. rk/ps
Wunderwerk Baum
Autor:Roland Kohls aus Ludwigshafen |
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