Wie schlimm ist es wirklich?
Alkohol im Straßenverkehr

Region. Gerade zur Weihnachtszeit und zum Jahreswechsel trifft man sich gerne in gemütlicher Runde und trinkt das ein oder andere Glas Alkohol. Aus ein oder zwei Gläsern werden auch schnell einmal mehr - aber danach setzen sich manche noch ans
Steuer, aufs Fahrrad oder steigen auf die derzeit so beliebten E-Scooter um.

Nicht die beste Idee
Viele überschätzen ihren Körper oder unterschätzen die Auswirkungen von Alkohol, dazu gelten im Straßenverkehr grundlegende Regeln, übrigens beim E-Scooter genauso wie beim Auto:

  • 0,0 Promille für unter 21-Jährige und Fahranfänger in der Probezeit
  • Ab 0,5 Promille geht's um Ordnungswidrigkeiten. Es drohen Bußgelder um die 500 Euro, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot.
  • Ab 1,1 Promille oder ab 0,3 Promille mit "Ausfallerscheinungen" wie Schlangenlinien fahren, abruptes Bremsen und Beschleunigen, selbst ein kleiner Unfall etc. ist der Betroffene im Bereich der Straftaten. Es drohen Punkte, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, Entzug des Führerscheins und unter Umständen die medizinisch psychologische Untersuchung (MPU).
  • Beim Fahrrad gilt ab 1,6 Promille oder ab 0,3 Promille mit Ausfallerscheinungen geht's um eine Straftat. Es drohen die gleichen Strafen wie beim Auto oder beim E-Scooter.

Kommt in der dunklen Jahreszeit, wenn der Fahrspaß bereits durch schlechte Wetter- und Sichtverhältnisse getrübt wird, noch Alkoholeinfluss dazu, der die Reaktionszeiten vermindert, kann dies im schlimmsten Fall zu lebensbedrohlichen Unfällen führen.

Nicht überschätzen
Also vielleicht doch lieber zu Fuß nach Hause gehen, ein Taxi nehmen, sich abholen lassen oder bei Freunden übernachten.
Die Polizei empfiehlt, keine unnötigen Strafen zu riskieren, keine Gefahr für andere und sich selbst zu sein.

Weitere Informationen https://www.gib-acht-im-verkehr.de/alkohol/

Autor:

Jo Wagner

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