Kostenloser Download/Druckversion gegen Schutzgebühr von sieben Euro
Neuer Karlsruher Mietspiegel
Karlsruhe. Der Mietspiegel 2019 ist ab 2. Januar als Broschüre erhältlich und online abrufbar. Die Auswertung ist für 2019 und 2020 gültig und wurde vom Gemeinderat Ende November einstimmig als qualifizierter Mietspiegel anerkannt. Er gibt Aufschluss über die ortsübliche Vergleichsmiete für nicht preisgebundene Wohnungen in Karlsruhe und trägt dazu bei, Mietstreitigkeiten zu versachlichen und gerichtliche Auseinandersetzungen zwischen den Mietparteien zu vermeiden.
Der Gemeinderat hatte im Zuge der Haushaltsberatungen beschlossen, den Mietspiegel künftig online kostenlos zur Verfügung zu stellen. Der Download findet sich ab 2. Januar auf der Webseite der Stadt Karlsruhe unter "statistik.karlsruhe.de". Die Druckversion kann für eine Schutzgebühr von sieben Euro beim Amt für Stadtentwicklung erworben werden (Barzahlung). Öffnungszeiten der Dienststelle in der Zähringerstraße 6 (Erdgeschoss, Zimmer E26) sind montags bis freitags von 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 15.30 Uhr. Auch beim Liegenschaftsamt (Lammstraße 7a, Zimmer E427) kann man den Mietspiegel zu den gleichen Zeiten (zusätzlich donnerstags bis 17 Uhr) erwerben. Gleiches gilt zu den üblichen Öffnungszeiten für das Stadtamt Durlach sowie die Ortsverwaltungen. Mitglieder erhalten den Mietspiegel außerdem bei den Interessenverbänden Haus & Grund Karlsruhe beziehungsweise Mieterverein Karlsruhe.
Auch eine Druckversion ist verfügbar
Schriftlich kann man den Mietspiegel gegen Rechnung beim Amt für Stadtentwicklung, Statistikstelle, 76124 Karlsruhe, bestellen, hier fallen zusätzlich 1,60 Euro Versandkosten an. Oder man bestellt und bezahlt die Print-Ausgabe online. Als Bezahlarten werden Giropay, das Lastschriftverfahren sowie PayPal angeboten. Das Bestellformular kann ab 2. Januar auf "www.karlsruhe.de" im Bereich Bürgerdienste unter der Rubrik Wohnen oder über "statistik.karlsruhe.de" aufgerufen werden. Der Versand erfolgt per Post mit beiliegender Rechnung.
Ältere Versionen des Mietspiegels sind weiterhin als Print-Ausgabe erhältlich. Für Fragen und Auskünfte (keine Rechtsberatung) stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Statistikstelle zu den Öffnungszeiten zur Verfügung (Telefon: 0721/133-1232 oder E-Mail: statistik@karlsruhe.de).
Die Erstellung des Mietspiegels durch die Stadt Karlsruhe erfolgte in enger Zusammenarbeit mit Haus & Grund Karlsruhe, Mieterverein Karlsruhe, dem Verband baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen (vbw), den Karlsruher Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften sowie der Geschäftsstelle des Karlsruher Gutachterausschusses und dem Fachbereich Immobilienwirtschaft des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT). Alle Beteiligten haben den Mietspiegel als qualifizierten Mietspiegel nach Paragraf 558d BGB anerkannt.
Der Karlsruher Mietspiegel 2019 wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und basiert auf einer Indexfortschreibung des Mietspiegels 2017 nach Maßgabe des
§ 558d Abs. 2 BGB, LINK
Autor:Jo Wagner |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.