Finanzierung, Einsparungen, Einnahmeverluste, Ausnahmeantrag & Co.
Für 2. oder 3. Liga: KSC reicht Lizenzunterlagen fristgerecht ein

Der Karlsruher SC hat fristgerecht seine Lizenzierungsunterlagen für die 2. Bundesliga bei der Deutschen Fußball Liga GmbH (DFL) sowie für die 3. Liga beim Deutschen Fußball-Bund (DFB) eingereicht. „Wir haben die Lizenzierungsunterlagen mit großer Sorgfalt zusammengestellt. Mein Dank gilt allen Beteiligten, die sich mit großem Engagement in dieses arbeitsintensive Projekt eingebracht haben“, erklärte KSC-Geschäftsführer Michael Becker.

Eine besondere Herausforderung bei der Erstellung der Unterlagen war, ligaunabhängige Einnahmeverluste und erhöhte Ausgaben in Höhe von insgesamt 0,5 bis 1 Million Euro zu verarbeiten, die durch den Neubau des Stadions im laufenden Spielbetrieb entstehen. Dank der großen Unterstützung von Gönnern, Partnern und Sponsoren ist es gelungen, eine lizenzierungsfähige Planung für beide Ligen aufzustellen.

Im Falle eines Aufstiegs und der Zugehörigkeit zur 2. Bundesliga in der Spielzeit 2019/20 strebt der KSC ein ausgeglichenes Ergebnis an. Hierfür ist aufgrund der vorgenannten Einnahmeverluste sowie Verpflichtungen aus der Vergangenheit auch in der 2. Bundesliga ein konsequentes Kostenmanagement nötig.

Beim Verbleib in der 3. Liga sind gegenüber der laufenden Saison weitere Einsparungen in Höhe von rund 1,5 Millionen Euro vorgesehen. Der Verein geht bei der Drittligazugehörigkeit nach aktueller Prognose von einem Verlust in Höhe von etwa 2,5 Millionen Euro aus.

Die Planungen für die kommende Spielzeit sind in den vergangenen Tagen mit dem Präsidium und dem Verwaltungsrat des Vereins abgestimmt und von den jeweiligen Gremien verabschiedet worden. Hinsichtlich der Anerkennung der Einnahmen aus dem Vermarktungsbereich sind nach Rücksprache mit dem DFB bzw. der DFL gemäß Statuten, ungeachtet der Vertragskündigung mit Lagardère seitens des Karlsruher SC und der zukünftigen Eigenvermarktung, keine negativen Auswirkungen im Rahmen der Lizenzierung zu erwarten.

Wie bereits kommuniziert, hat der Karlsruher SC für die Nicht-Überdachung der provisorischen Südtribüne für die Saison 19/20 bei der DFL einen detaillierten und umfangreichen Ausnahmeantrag gestellt. Ob der Antrag genehmigt wird, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt offen.

Die Frist für die Einreichung der Lizenzunterlagen endet am Freitag, 1. März, um 15.30 Uhr. Mit der Erstentscheidung in Sachen Lizenzerteilung ist Ende April zu rechnen.

Autor:

Jo Wagner

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