Unverhältnismäßiger Einsatz am Rande des Derbys bleibt auch für KSC-Fans weiter im Fokus
Polizei in Stuttgart hüllt sich weiter in Schweigen
Fans. Derby und kein Ende: Die Polizei in Stuttgart hüllt sich weiter in Schweigen, nimmt zu der Masse der Vorwürfe keine Stellung – und auf Presse-Nachfrage gibt’s gar lakonische Antworten à la „Dieser Sachverhalt ist uns nicht bekannt.“ Sicher, es ist durchaus eine Alternative, eine Sache auszusitzen, doch die Vorfälle rund um das unverhältnismäßige Einkesseln von fast 600 Menschen am Rande des KSC-Spiels in Stuttgart verlangen Aufklärung, kein Spiel mit der Vergesslichkeit!
Die Polizei hat – auch auf Pressenachfragen – von ihren ursprünglichen Aussagen etliches korrigiert, ob Teilnehmerzahl, „Gruppen von KSC-Fans“ griffen an, „mehrfach Pyrotechnik“, „mehrere Hundert mutmaßliche Ultrafans“ oder die schnelle Bereitstellung von Getränken und Toiletten. Schon bei diesen Themen waren viele Fragen offen, dazu fehlen zum Beispiel noch Antworten, warum die Jugendlichen bei der Befragung nicht von der Polizei altersentsprechend informiert wurden, warum Personen der Gang zur Toilette verweigert wurde, warum Eltern von ihren Kindern getrennt wurden, warum Autos mit „KA“-Kennzeichen von der Polizei auf einen Parkplatz bei den „VfB“-Fans gelotst wurden – und was mit den erfassten Daten der polizeilichen Maßnahmen geschieht …
Interessant: Längst kommt am Vorgehen der Polizei in Stuttgart auch Kritik der VfB-Fans:
Das Thema kocht in der Region, Eltern haben sich wegen der Behandlung ihrer Kinder an den Ministerpräsidenten gewandt, Landtagsabgeordnete stellten Anfragen, etliche Bürger stellten Anzeige gegen die Polizei wegen der Vorgänge beim Einkesseln. Auch das Thema Datenerfassung und -speicherung sorgt für Unruhe, denn die erkennungsdienstlich Erfassten (Menschen, die nur zu einem Spiel wollten) möchten nicht, dass sie jetzt in einer „Gewalttäter-Datenbank“ auftauchen, vielleicht ein langes Stadionverbot erhalten!
„Daten von einer Person dürfen nicht unendlich gespeichert werden, wenn hierfür kein Anlass besteht“, betont die Durlacher Anwältin Inka Sarnow: Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist das Recht des Einzelnen, grundsätzlich über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen. Klare Ansage: Es ist (auch) dem Staat verboten, unkontrolliert Daten zu sammeln. „Schließlich gibt’s klare Regeln zum Datenschutz“, so Sarnow: „Die Dauer der Speicherung ist auf das erforderliche Maß zu beschränken.“ Das bedeutet aber auch, dass Betroffene per Antrag an die Polizei in Stuttgart eine Löschung beantragen können. jow
Infos: Am Montagabend hat die „Fanhilfe Karlsruhe“ eine Infoveranstaltung zu den Vorkommnissen um das Spiel angeboten – mehr dazu gibt’s auf https://www.fanhilfe-karlsruhe.de
Autor:Jo Wagner |
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