Coronavirus im Donnersbergkreis am 24. November
28. Corona-Bekämpfungsverordnung
Coronavirus. Seit heute, 24. November 2021, gilt die 28. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Sie tritt bis einschließlich 15. Dezember 2021 in Kraft.
Nach dieser Verordnung gilt in Innenräumen für Erwachsene grundsätzlich die „2G“-Regel. Kinder unter zwölf Jahren sind davon ausgenommen. Für Kinder und Jugendliche zwischen zwölf und 17 Jahren gilt die „3G“-Regel. Hierbei muss dann ein zusätzlicher Test zu den Schultests hinzukommen, dies kann auch ein örtlich beaufsichtigter Selbsttest sein. Grundsätzlich gilt ab 24. November eine Maskenpflicht, wenn der Abstand nicht sicher eingehalten werden kann – sowohl bei Innen- als auch bei Außenveranstaltungen. Das bisher geltende Warnstufensystem wird nicht fortgeführt. Stattdessen ist nunmehr allein die landesweite „7-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ (= Zahl der neu aufgenommenen Hospitalisierungsfälle mit COVID-19-Erkrankungen je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner) Maßstab für die jeweiligen Schutzmaßnahmen.
(Gesundheitsamt Donnersbergkreis)
28. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz
Eine Übersicht über die Änderungen in der 28. Corona-Bekämpfungsverordnung finden Sie hier: https://www.donnersberg.de/donnersbergkreis/Aktuelles/Aktuelles%20aus%20dem%20Kreishaus/2021/November/28.%20Corona-Bek%C3%A4mpfungsverordnung:%20Lockdown%20f%C3%BCr%20Ungeimpfte,%20Abl%C3%B6sung%20des%20bisherigen%20Warnstufensystems/
Autor:Claudia Bardon aus Wochenblatt Kirchheimbolanden |
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