Führerschein-Umtauschpflicht: Geburtsjahrgänge 1971 bis 1980 betroffen
Donnersbergkreis. Alle Bürger, welche in den Geburtsjahrgänge 1971 bis 1980 geboren wurden und noch einen alten rosafarbenen - Papierführerscheine (sogenannter Lappen) haben, müssen diesen bis zum Sonntag, 19. Januar 2025, umtauschen. Die Führerscheinstelle bittet darum den Antrag rechtzeitig bis spätestens Mitte November zu stellen. Da alle Führerscheine, bundesweit in der Bundesdruckerei in Berlin gefertigt werden ist hier mit längeren Produktionszeiten zu rechnen. Nur so kann eine rechtzeitige Antragsbearbeitung gewährleistet werden. Das Wichtigste in Kürze: Wo beantrage ich den Führerschein-Umtausch?
Neu:
Man kann den Umtausch-Antrag auf der Homepage ausdrucken und ausfüllen. Dieser kann sodann per Post gesendet oder in den Hausbriefkasten der Kreisverwaltung Donnersbergkreis oder Ihrer Verbandsgemeindeverwaltung eingeworfen werden. Diesen findet man unter: „Bürgerservice – Formulare A-Z – unter Buchstabe F“
Gerne kann der Antrag auch bei der Kreisverwaltung Donnersbergkreis und bei den Einwohnermeldeämtern abgeholt werden.
Selbstverständlich kann der Antrag auch weiterhin persönlich bei Ihrer jeweiligen Verbandsgemeindeverwaltung – Bürgerbüro –oder bei der Führerscheinstelle in der Kreisverwaltung Donnersbergkreis beantragt werden. Bitte die jeweiligen Öffnungszeiten und ein eventuelles Terminsystem bei Ihrer Anlaufstelle beachten.
Welche Unterlagen sind erforderlich?
Man benötigt den bisherigen Führerschein, ein gültiges Ausweisdokument, ein biometrisches Lichtbild.
Was passiert mit dem alten Führerschein?
Der bisherige Führerschein bekommt man auf Wunsch entwertet zurück.
Wieviel kostet der Umtausch?
Der Führerschein-Umtausch kostet 25,30 Euro
Wie lange dauert der Umtausch?
Der Führerschein-Umtausch kann vier bis acht Wochen dauern, da in einigen Fällen noch Karteiabschriften von anderen Behörden eingefordert werden müssen.red
Autor:Karin Hoffmann aus Ludwigshafen |
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