Camper – Coronavirus Verdachtsfall negativ getestet
Neuer Verdachtsfall an der Kronauer Außenstelle der Karl Berberich Schule
Kronau schließt Aussegnungshalle.
Mit sofortiger Wirkung ist die Kronauer Aussegnungshalle geschlossen. Beerdigungen können nur noch in ganz kleiner Runde am Grab stattfinden. Dies hat der Kronauer Krisenstab in seiner heutigen Sitzung beschlossen.
Außerdem setzt die Gemeinde derzeit die Verordnung des Landes konsequent um, was unter anderem bedeutet, dass die Kinderspielplätze ab sofort ebenfalls geschlossen sind.
Darüber hinaus hat sich das Gremium, dem neben Bürgermeister Burkard und den Amtsleitern auch je ein Vertreter des Ordnungsamts, der EDV, des Personalamtes, des Bauhofes, der Feuerwehr, des Bürgerservice und eine Sekretärin angehören, eine Art Geschäftsordnung gegeben.
„Wir treffen uns morgens und mittags, um je nach aktueller Lage Entscheidungen zu treffen“, erklärt der Bürgermeister. Der Ratssaal sei als Lagezentrum tagsüber besetzt.
Dort laufen alle Informationen zusammen, die in einem Protokoll festgehalten werden. Um maximale Transparenz herzustellen soll es möglichst jeden Tag eine Pressemeldung mit den neuesten Informationen geben, die nicht nur in den Printmedien, sondern insbesondere auch auf der Website der Gemeinde www.kronau.de, an einem Aushang am Rathaus und über den Facebook-Kanal des Bürgermeisters veröffentlicht wird.
Derweil überschlagen sich die Ereignisse im Stundentakt: Die Nachricht des Tages: Der Verdachtsfall vom Kronauer Campingplatz wurde negativ! getestet. Es handelt sich nicht! um Corona. In die Erleichterung platzte jedoch ein neuer Verdachtsfall. Ein Kind der Kronauer Außenstelle der Karl Berberich Schule gilt als neuer Verdachtsfall. „Das Kind war bereits am Montag nicht mehr in der Schule, es soll am Freitag getestet werden“, so die Information der Verantwortlichen.
In Anbetracht der Ereignisse bittet der Krisenstab dringend darum mit ungesicherten Informationen vorsichtig zu sein. Um Gerüchten entgegenzutreten stellt der Krisenstab fest: Ob ein Verdachtsfall besteht entscheidet letztlich der Arzt. Quarantäne kann nur das Gesundheitsamt anordnen. Im Augenblick ist in Kronau keine Privatperson und auch kein Unternehmen unter Quarantäne.
Das hat nichts damit zu tun, dass Arbeitgeber einzelne Mitarbeiter je nach Situation darum bitten 14 Tage zu Hause zu bleiben oder bis auf Weiteres im Homeoffice zu arbeiten. Einen solchen Fall gibt es derzeit auch im Rathaus.
Kronau, 17.03.2020
Autor:Gemeindeverwaltung Kronau aus Kronau |
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