Vorsichtige Lockerungen in Kronau
Spielplätze geöffnet – Beerdigungen bis 50 Personen
Die Gemeinde Kronau setzt selbstverständlich die auf Landes- und Bundesebene beschlossenen Lockerungen um. Wie angekündigt sind ab heute die Spielplätze wieder geöffnet.
Dabei sind jedoch die Rahmenbedingungen weiterhin eng gesteckt. So darf kein Kind ohne Beaufsichtigung spielen und es gelten weiterhin die in der Landesverordnung festgelegten Abstandsregeln von 1,5 Meter. Lediglich Geschwisterkinder sind davon ausgenommen.
Die Handlungsempfehlung des Gemeindetags wurden unter Berück-sichtigung der lokalen Gegebenheiten umgesetzt.
Für Kronau gilt bis auf weiteres:
• Kinder nur in Begleitung von Erwachsenen!
• Mindestpersonenabstand 1,5 Meter einhalten!
• Kein Verzehr von Speisen und Getränken!
• Maximale Personenanzahl ist vor Ort veröffentlicht!
Ab dem kommenden Wochenende sollen in der Seelsorgeeinheit Bad Schönborn/Kronau auch wieder Gottesdienste stattfinden. Dies wurde bereits über die kirchlichen Medien kommuniziert. Auch hierzu trug die Gemeindeverwaltung ihr Scherflein bei, indem sie die Rahmen-bedingungen zusammengefasst an die Verantwortlichen der Seelsorgeeinheit weitergegeben hat. Bei Beerdigungen sind künftig selbstverständlich auch in Kronau bis zu 50 Personen zugelassen. Die Aussegnungshalle bleibt allerdings weiterhin geschlossen.
Kronau, 06.05.2020
Autor:Gemeindeverwaltung Kronau aus Kronau |
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