Corona: Landkreiskommunen verhängen Ausgangssperre
Wertstoffhof bleibt geschlossen
Kronau. Mit sofortiger Wirkung setzt auch die Gemeinde Kronau im Schulterschluss mit den anderen Landkreis-Gemeinden die Landrats- Empfehlung zur Ausgangssperre um. Die entsprechende Allgemeinverfügung soll noch heute in Kraft treten. Wörtlich heißt es: „Das Betreten öffentlicher Orte ist untersagt. Zu den öffentlichen Orten zählen insbesondere Straßen, Wege, Gehwege, Plätze, öffentliche Grünflächen und Parkanlagen.“
Ausgenommen sind nur Fahrten bzw. Gänge die zur Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens erforderlich sind. In diesem Zusammenhang sind ergänzend genannt:
Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Friseurgeschäfte, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Hofläden, Raiffeisen-, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte. Fahrten für berufliche Zwecke einschließlich der Unterbringung von Kindern in der Notbetreuung sind ebenfalls erlaubt.
Die Wertstoffhöfe sind zu schließen. In Kronau entfällt daher auch der geplante Notbetrieb. Die Regelungen gelten zunächst bis einschließlich Freitag, 3. April. Der vollständige Text der Allgemeinverfügung ist auf der Website der Gemeinde Kronau unter www.kronau.de zu finden.
„Die Maßnahmen sind durch die massiv steigende Zahl der Corona-Infizierten gerechtfertigt, wir verlassen uns auf die Experten des Landkreises“, so Bürgermeister Frank Burkard unter Hinweis, dass andere Gebietskörperschaften diesen Weg bereits beschreiten. Aktuell haben die Rhein-Neckar Löwen sechs Corona-Fälle in ihren Reihen bestätigt.
Der Krisenstab zeigt sich mit der Disziplin der Kronauer relativ zufrieden. Die regelmäßigen Überprüfungen durch das Ordnungsamt hätten bislang im Großen und Ganzen keine erheblichen Beanstandungen ergeben. Allerdings seien ein paar klare Ansagen und Platzverweise notwendig gewesen. Vor diesem Hintergrund ergeht der dringende Appell: „Bitte halten Sie sich an die Ausgangssperre! Bleiben Sie zuhause!
Sollte jemand nicht von seiner Familie oder der Nachbarschaft mit den Gütern des täglichen Bedarfs versorgt werden können, so kann er die Hilfe des Kronauer Krisen-Netzwerks in Anspruch nehmen. Dies ist im Rathaus unter der Nummer 9402-67 oder 9402-0 oder unter hilfe@kronau.de erreichbar.
Kronau, 20.03.2020
Autor:Gemeindeverwaltung Kronau aus Kronau |
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