Verstöße gegen das Sammlungsverbot haben Zwangsgelder zur Folge
ADD untersagt Spendensammlungen des Vereins „Sternchenkinder"
Rheinland-Pfalz/Trier. Die landesweit für das Sammlungsrecht zuständige Aufsichts- undDienstleistungsdirektion (ADD) hat dem Verein Sternchenkinder e.V. mit Sitz im rheinlandpfälzischen Lasel/Eifelkreis Bitburg-Prüm Spendensammlungen, unter anderem die Spendenwerbung an Infoständen und Abbuchung von Geldspenden im Gebiet des Landes Rheinland-Pfalz sofort vollziehbar untersagt.
Die Verbotsverfügung der ADD ist bestandskräftig. Verstöße gegen das Sammlungsverbot haben Zwangsgelder zur Folge.
Dem Auskunftsersuchen der ADD zur Offenlegung der Spendeneingänge und der zweckentsprechenden Verwendung der Sammlungserträge kam der Verein nicht nach.
Sollten weiterhin Spendenaufrufe beziehungsweise der Einzug von Geldspenden rheinlandpfälzischer Spender bekannt werden, bittet die ADD um sofortige Mitteilung. (ps)
Autor:Anja Stemler aus Kusel-Altenglan |
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