Ein neuer Weg und für die Teilnehmer spannend
Videokonferenzsprechstunde mit Landesdatenschutzbeauftragten
Kreis Kusel. Die von der CDU-Landtagsabgeordneten Marlies Kohnle-Gros angebotene Sprechstunde per Videokonferenz mit dem Landesdatenschutzbeauftragten Prof. Dieter Kugelmann war für die Teilnehmer eine interessante Erfahrung. Und das in zweierlei Hinsicht, meint Marlies Kohnle-Gros. Zum einen die Beteiligung über Videokonferenz; ein neuer Weg, der in Zeiten der Corona-Pandemie häufiger eingesetzt wird und auch den Bürgerinnen und Bürgern neue Formen der Beteiligung mit weniger Zeitaufwand und eigentlich nur geringer Technik bringen. Vielleicht wird das alles so selbstverständlich wie Telefonieren oder Autofahren, meint die Abgeordnete. Und das eben nicht nur im Beruf, sondern auch im Ehrenamt und bei der Bürgerbeteiligung.
Und die Inhalte. Es hat sich nach Meinung der Abgeordneten auch hier gezeigt, dass Politik bzw. politische Entscheidung nicht oft genug erklärt werden können und die Auseinandersetzung mit Fragestellung auch ihr als Abgeordneter noch einmal eine vertiefte Befassung ermöglicht haben. Kohnle-Gros ist selbst seit einigen Jahren Mitglied in der Datenschutzkommission des rheinland-pfälzischen Landtag und dort auch stellvertretende Vorsitzende.
Die von den Teilnehmern vorgetragen Fragen wurden bei der Videokonferenz vom Landesdatenschutzbeauftragten ausführlich beantwortet und dann die Antworten auch diskutiert.
Zur Frage der Corona-Warn-App und der – lediglich – freiwilligen Teilnahme der Bürgerinnen und Bürger meinte Prof. Kugelmann, dass er die in Deutschland gefundene Lösung begrüße. Er wies darauf hin, dass in allen anderen europäischen Ländern, mit dort verpflichtender Beteiligung - das Mittun um ein vielfaches geringer sei als in Deutschland, wo es derzeit 16 Mio. Nutzerinnen und Nutzer gibt. Marlies Kohnle-Gros begrüßt, dass Nutzer in Kürze auch nach Reisen in andere EU-Staaten Warnungen auf ihr Smartphone erhalten, wenn sie dort Kontakt mit Infizierten hatten.
Einen großen Raum nahm die aktuelle Debatte um die Nutzung der sog. Gästelisten durch die Polizei ein. Der Datenschutzbeauftragte stellte klar, dass die Strafprozessordnung die Nutzung der Daten ermögliche. Er rät dazu, dass die Verantwortlichen in Gastronomie und anderen verpflichteten Geschäften auf einen richterlichen Beschluss bestehen. Marlies Kohnle-Gros: Auf keinen Fall darf das Vertrauen der Gäste in eine korrekte Behandlung ihrer Daten untergraben werden, denn dann würde der Schutzzweck, nämlich die Information von Betroffenen im Falle einer Infektion in diesem Umfeld untergraben. Auf Rückfrage eines Teilnehmers, wie mit den Daten umzugehen sei, wenn sie nicht mehr aufbewahrt müssen, riet der Datenschutzbeauftrage zu einer sicheren Vernichtung der Blätter. Auf keinen Fall dürften diese im Papiermüll landen. Nach seiner Meinung sei eine stärkere Überwachung der Vorgänge durch die Ordnungsämter durchaus wünschenswert. Aber natürlich sind den Mitarbeitern auch personelle Grenzen gesetzt.
Eine letzte Frage kam zur Beantragung der Bundesmittel zur Unterstützung von Studierenden, die aufgrund des Lockdowns ihre Studentenjobs verloren oder von den Eltern aufgrund von Kurzarbeit oder eigenen Einnahmeausfällen nicht mehr unterstützt werden können. Dafür stehen pro Studierendem bis zu 500 Euro pro Monat für derzeit drei Monate zur Verfügung. Das Antragsverfahren über ein Portal fordert zahlreiche Unterlagen und sonstige nachvollziehbare Angaben. Der Datenschutzbeauftragte meinte, wer staatliche Mittel haben möchte, muss auch eine gewisse Nachvollziehbarkeit seiner Angaben gewährleisten. (ps)
Autor:Horst Cloß aus Kusel-Altenglan |
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