Warnhinweis an LKW- und PKW-Fahrer
Eisplatten vor Fahrtantritt entfernen
A65 bei AS Landau-Süd. Seiner Sorgfaltspflicht, die Eisplatten vor Fahrtantritt zu entfernen, war ein 63-jähriger Brummi-Fahrer aus dem Schwarzwald gestern Morgen (28. Februar, 8.30 Uhr) nicht nachgekommen. Während der Fahrt auf der A65 bei Landau-Süd in Fahrtrichtung Ludwigshafen lösten sich Eisplatten. Eine nachfolgende Autofahrerin, die zum Glück ausreichenden Sicherheitsabstand einhielt, verständigte die Polizei. Eine Überprüfung ergab, dass kein Sachschaden entstanden war. Der Verantwortliche konnte angehalten und kontrolliert werden. Schnee- und Eisablagerungen, die während der Fahrt vom LKW fallen, können nicht nur den Verkehr behindern, sondern auch zu schwerwiegenden Unfällen führen. Für den Fahrer hat das mitunter weitreichende Konsequenzen. Die Rechtslage ist eindeutig: Die STVO fordert die Beseitigung solcher Gefahren. Der Fahrer ist demnach alleine verantwortlich, seinen LKW vor Fahrtantritt von Eis und Schnee zu befreien. Wird diese Verkehrssicherungspflicht von dem jeweiligen Fahrer nicht beachtet, kann dies zu gebührenpflichtigen Sanktionierungen führen. Neben den Brummifahrern betrifft dies selbstverständlich auch alle Autofahrer. | Polizeidirektion Landau
Autor:Annette Thomas aus Ludwigshafen |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.