In Landau schaut Rad fahrendes Kind auf Handy und nicht auf die Straße

Das Handy gehört weder im Auto noch auf dem Fahrrad ans Ohr | Foto: Bits and Splits/stock.adobe.com
  • Das Handy gehört weder im Auto noch auf dem Fahrrad ans Ohr
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Landau. Ein 13-jähriger Junge befuhr am Mittwochmorgen, 26. Juni, mit seinem Fahrrad die Nordparkstraße in Landau. Zu diesem Zeitpunkt parkte ein PKW rückwärts aus einer Parkbucht aus, die sich quer zur Fahrbahn befand. Der Peugeot-Fahrer erkannte den heranfahrenden Jungen rechtzeitig und blieb daher stehen. Sein Fahrzeug ragte bereits mit dem Heckbereich auf die Fahrbahn. Ein gefahrloses Umfahren wäre dem radelnden Kind ohne Probleme möglich gewesen, hätte es auf die Straße geachtet. Der Junge schaute stattdessen auf sein Smartphone, welches er während der Fahrt verbotswidrig in der Hand hielt, um sich ein Video anzuschauen. Er übersah daher das auf der Fahrbahn stehende Auto und stieß mit diesem zusammen.

Zum Glück blieb der 13-Jährige dabei unversehrt. Am PKW entstand durch den Aufprall eine Delle und ein Lackschaden im Bereich der C-Säule. Der Schaden dürfte sich auf rund 1.000 Euro belaufen.

Nutzung des Handys ist auch beim Rad fahren verboten

Die verbotswidrige Nutzung eines Mobiltelefons als Radfahrer ist mit einem Verwarnungsgeld von 55 Euro versehen. Kommt es zum Unfall, erhöht sich der Betrag auf ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro. Der Radfahrer war allerdings noch minderjährig und daher strafunmündig, weshalb ihm keine Strafe droht. Um die Schadensregulierung müssen sich der Junge beziehungsweise dessen Eltern jedoch kümmern. Polizei Landau

Autor:

Christine Schulz aus Wochenblatt/Stadtanzeiger Landau

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