Aufgefahren und dann geflüchtet
Und plötzlich war es ein anderer Fahrer
Landau. Am 2. November gegen 15 Uhr wollte eine 30-jährige Citroen-Fahrerin von der L512 aus kommend auf die B10 in Fahrtrichtung A65 auffahren. Im Baustellenbereich ist die Auffahrt auf die B10 derzeit mittels Stopp-Schild geregelt. Die Citroen-Fahrerin musste verkehrsbedingt an diesem halten. Ein hinter ihr fahrender Mercedes-Fahrer bemerkte dies zu spät und fuhr auf die Citroen-Fahrerin auf. Nachdem die Citroen-Fahrerin dem Mercedes-Fahrer mitteilte, dass sie zwecks Unfallaufnahme die Polizei verständigen wolle, setzte sich dieser in seinen PKW und fuhr davon, ohne seinen gesetzlichen Pflichten als Unfallbeteiligter nachzukommen. Während der Unfallaufnahme kam der Mercedes zurück zur Unfallstelle. Die Citroen-Fahrerin und ein weiterer Zeuge konnten jedoch angeben, dass es sich bei dem jetzigen Fahrer nicht um den Unfallverursacher gehandelt habe. Es hat offenbar ein Fahrerwechsel stattgefunden. Ein Ermittlungsverfahren wegen Verkehrsunfallflucht wurde eingeleitet. Die Polizei weist darauf hin, dass unerlaubtes Entfernen vom Unfallort kein Kavaliersdelikt ist! Der flüchtige Fahrer muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren und eventuell mit einem Führerscheinentzug rechnen. Außerdem kann der Flüchtige den Kaskoschutz seiner Kfz-Versicherung verlieren und von seiner Versicherung an der Begleichung des Fremdschadens beteiligt werden. Sachdienliche Hinweise zu dem flüchtenden Unfallverursacher nimmt die Polizei in Edenkoben unter der Telefonnummer 06323 9550 entgegen. pol
Autor:Thomas Klein |
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