Wechselpflicht der Versicherungskennzeichen ab dem 1. März
Landau. Vier Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz wurden am 1. März im Dienstgebiet der Polizeiinspektion Landau bereits festgestellt.
Als Halter eines Rollers oder Mofas wird ein gültiges Versicherungskennzeichen benötigt. Zudem ist dieses für Elektrokleinstfahrzeuge, wie etwa E-Scooter und Segways vorgeschrieben. Ab dem 1. März, sollten Halter darauf achten, dass an ihren Fahrzeugen ein gültiges Versicherungskennzeichen angebracht ist. Das alte, schwarze Versicherungskennzeichen ist mit Beendigung des Monats Februar abgelaufen und die Versicherung für das dazugehörige Fahrzeug demnach erloschen.
Das neue und gültige Versicherungskennzeichen hat die Farbe Blau. Polizeidirektion Landau
Autor:Silvia Krebs aus Landau |
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