Weiterfahrt untersagt
Zwei Rollerfahrer in Offenbach ohne Führerschein unterwegs
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Offenbach. Nur mit einer Mofa-Prüfbescheinigung anstatt eines Führerscheins war ein 17-jähriger Rollerfahrer am gestrigen Montagabend, 13. Juli, gegen 20.45 Uhr, bei Offenbach unterwegs. Da es sich bei dem Gefährt des 17-Jährigen nicht um ein Mofa, sondern um ein Kleinkraftrad mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h handelte, wurde ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet und die Weiterfahrt wurde untersagt.
Gleicher Sachverhalt nur eine halbe Stunde früher: Ebenfalls bei Offenbach wurde ein 15-jähriger Rollerfahrer gegen 20.15 Uhr einer Kontrolle unterzogen. Auch seine Mofa-Prüfbescheinigung war für das Kleinkraftrad nicht ausreichend. (Polizeiinspektion Landau)
Autor:Wochenblatt Archiv aus Ludwigshafen |
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