Zuschuss für Studierende in akuter Notlage
Ab sofort online beantragen

Foto: stp

Landau. Seit heute 12 Uhr können Studierende, die infolge der Corona-Pandemie in besonders akuter Not und unmittelbar auf Hilfe angewiesen sind, Überbrückungshilfe in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses bei ihrem Studenten- bzw. Studierendenwerk beantragen.
Dazu erklärt Bundesbildungsministerin Anja Karliczek:„Die Corona-Pandemie hat in Deutschland die gesamte Gesellschaft erfasst. Ziel der Bundesregierung ist es, Härten für die Menschen in Deutschland abzufedern und so gut wie möglich durch diese schwere globale Krise durchzukommen. Dies gilt auch für Studierende. Mir ist bewusst: viele Studierende haben ihre Jobs verloren, bei vielen ist die Unterstützung durch ihre Familie weggebrochen. Deshalb habe ich von Beginn der Pandemie an umfangreiche Maßnahmen ergriffen, um Härten für Studierende abzufedern. Wir haben ein Paket geschnürt, das neben Anpassungen des BAföG eine Überbrückungshilfe mit zwei Sicherungsnetzen umfasst. Das ist ein umfassendes Paket, das der aktuellen Ausnahmesituation entspricht. Nun spannen wir das zweite Sicherungsnetz der Überbrückungshilfe auf. Mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss unterstützen wir nachweislich besonders bedürftige Studierende in pandemiebedingt akuter Notlage. Anträge können ab diesem Dienstag online gestellt werden. Das BMBF hat dafür 100 Millionen Euro bereitgestellt. Geprüft und bearbeitet werden die Anträge vor Ort, bei den Studenten- und Studierendenwerken. Ich danke allen Beteiligten im Deutschen Studentenwerk und den Studierendenwerken im ganzen Land für ihre Arbeit beim Aufspannen dieses Sicherungsnetzes."
Der Zuschuss kann bis zu einer Höhe von jeweils bis zu 500 Euro in den Monaten Juni, Juli und August 2020 online beantragt werden. Alle Studierenden an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen sind antragsberechtigt, aus dem In- wie Ausland, unabhängig von Alter oder Semesterzahl.
Achim Meyer auf der Heyde, der Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks, erläutert die Dimension des Vorhabens: „Wir sind uns mehr als bewusst, dass viele Studierende akut finanzielle Hilfe benötigen und diese eher erwartet haben. Aber es handelt sich um ein ambitioniertes Projekt. Wir mussten in wenigen Wochen ein völlig neues online-gestütztes Förderverfahren für die bundeseinheitliche Überbrückungshilfe entwickeln. Uns ist wichtig, dass die Studierenden nun erstmal für den Juni die Hilfe beantragen können. Da wir parallel noch das Online-Portal programmieren müssen, können die Auszahlungen voraussichtlich erst ab dem 25. Juni 2020 erfolgen.“
Studierende in akuter Notlage können die Überbrückungshilfe  seit heute 12 Uhr in einem bundesweit zugänglichen, einheitlichen Online-Tool beantragen. Dafür hat das Deutsche Studentenwerk (DSW) als Dachverband der deutschen Studentenwerke ein eigenes Portal geschaffen: www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de 
Nicht antragsberechtigt sind Studierende an Verwaltungsfachhochschulen oder Bundeswehrhochschulen, Studierende im berufsbegleitenden Studium bzw. dualen Studium, Gasthörer/innen sowie Studierende an staatlich nicht anerkannten Hochschulen.
Über das Portal werden die Anträge der Studierenden automatisch an das für sie zuständige Studenten- oder Studierendenwerk weitergeleitet. 
Je nach nachgewiesener Bedürftigkeit können zwischen 100 Euro und 500 Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss gezahlt werden. Die Überbrückungshilfe kann jeweils für die Monate Juni, Juli und August 2020 beantragt werden. Entscheidend ist der Kontostand vom Vortag der Antragsstellung. Wer beispielsweise noch 200 Euro auf dem Konto hat, kann für den Monat der Antragsstellung 300 Euro Überbrückungshilfe erhalten.

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Autor:

Thomas Klein

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