Umstrukturierungsanträge
Aktuelles zur Agrarförderung im Kreis SÜW
Kreis SÜW. Für Flächen in Flurbereinigungsgebieten können die Anträge Teil 2 für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2022 gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 2. Mai 2022. Zudem weist das zuständige Referat Landwirtschaft und Weinbau darauf hin, dass alle Antragsteller, die im Jahr 2022 eine Unterstützung aus dem Umstrukturierungsprogramm beantragen oder ab dem Jahr 2019 Zahlungen aus dem Umstrukturierungsprogramm erhalten haben, einen „Gemeinsamen Antrag Agrarförderung“ bis zum 16. Mai stellen müssen. Auf dieser Grundlage können dann Cross-Compliance-Prüfungen in den Betrieben erfolgen.
Voraussetzungen
Voraussetzung für eine Förderung aus dem EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2022 ist, dass die Quellflächen (Ursprungsflächen) bereits in Teil 1 des Antragsverfahrens gemeldet worden sind und ein positiver Rodungsbescheid erteilt wurde. Ein „Nachmelden“ ist nicht möglich.
Dabei können alle in Rheinland-Pfalz klassifizierten Rebsorten gepflanzt werden. Eine Förderung im Rahmen genehmigter Anbaueignungsversuche ist nicht mehr möglich. Die Höhe der Beihilfe beträgt bei den Maßnahmen in Flachlagen 10.000 Euro/ha, bezieuhungsweise bei der Weiternutzung der Unterstützungsvorrichtung oder der Verwendung von gebrauchtem Material 6.000 Euro/ha.
Mindestfläche
Die Mindestfläche für die Teilnahme beträgt in Flachlagen 10 Ar (durch die Vorort-Kontrolle festgestellte Pflanzfläche) je Bewirtschaftungseinheit und die Mindestzeilenbreite 2,00 m. In Bodenordnungsverfahren sind auch kleinere Flächen (Mindestgröße 1 Ar) möglich, wenn nur eine einzige Weinbaufläche des Betriebes im Verfahrensabschnitt betroffen ist.
Erzeugern, die widerrechtlich Anpflanzungen beziehungsweise ohne Genehmigung mit Reben bepflanzte Flächen bewirtschaften, kann keine Unterstützung gewährt werden. Ebenso können Pflanzungen mit Neuanpflanzungsrechten nicht gefördert werden.
Anträge stellen
Anträge können elektronisch über das Weininformationsportal (WIP) wip.lwk-rlp.de der Landwirtschaftskammer gestellt werden. Das automatisch erzeugte PDF-Dokument ist auszudrucken, zu unterschreiben und bis spätestens 2. Mai bei der Kreisverwaltung einzureichen. Da der Kundenverkehr bei der Kreisverwaltung weiterhin eingeschränkt ist, sollten die Datenträgerbegleitscheine beziehungsweise Unterlagen nicht persönlich abgegeben werden. Diese können per Fax, per E-Mail, auf dem Postweg oder durch Einwurf in den Briefkasten übermittelt werden.
Sollte noch kein Zugang für das WIP vorhanden sein, ist über die Funktion „Neuregistrierung“ ein Antrag auszufüllen und an die angegebene Nummer zu faxen. Die Zugangsdaten erhalten Antragsteller innerhalb von zwei bis drei Arbeitstagen per Post zugestellt. Für Antragsteller, die diese Möglichkeit nicht nutzen wollen, stehen online unter https://www.suedliche-weinstrasse.de/de/buergerservice/dienstleistungen/Umstrukturierung-von-Rebflaechen.php die Richtlinie und die Antragsunterlagen zum Download bereit.
Weitere Informationen
Weitere Informationen und Auskünfte erhalten Interessierte beim Referat Landwirtschaft und Weinbau, Thorsten Schultz, unter Telefon 06341 940-371, per Fax 06341 940-7371 oder per E-Mail an Thorsten.Schultz@suedliche-weinstrasse.de. ps
Autor:Christine Schulz aus Wochenblatt/Stadtanzeiger Landau |
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