56 Personen erhielten deutsche Staatsbürgerschaft
Einbürgerung im Kreis SÜW
Kreis SÜW. Der Landkreis Südliche Weinstraße ist um 56 deutsche Staatsbürger reicher. Landrat Dietmar Seefeldt hat ihnen unlängst bei einer Feierstunde im Kreishaus ihre jeweilige Einbürgerungsurkunde übergeben. Damit haben diese 35 Erwachsenen und 21 Minderjährigen nun die deutsche Staatsangehörigkeit mit allen Rechten und Pflichten. 16 der 56 Eingebürgerten sind in Deutschland geboren. Kreischef Seefeldt und Kreisbeigeordneter Kurt Wagenführer gratulierten jedem und jeder von ihnen zur deutschen Staatsbürgerschaft.
Alle haben Rechte und Pflichten
Landrat Dietmar Seefeldt ging in seiner Ansprache darauf ein, dass es für jede Person individuelle, persönliche Motivationen gebe, sich zu Deutschland zu bekennen. Er ermutigte die Anwesenden, die mit der Staatsbürgerschaft verbundenen Möglichkeiten zu nutzen, insbesondere das aktive und passive Wahlrecht. „Nutzen Sie dieses Recht! Engagieren Sie sich, zum Beispiel auf kommunalpolitischer Ebene. Bringen Sie sich, Ihre Perspektiven und Ideen in unsere Gemeinden ein“, so Landrat Seefeldt zu den Eingebürgerten.
Ursprungsländer der neu Eingebürgerten
Diese hatten zuvor die afghanische, brasilianische, bulgarische, griechische, irakische, italienische, marokkanische, nordmazedonische, polnische, rumänische, syrische, tschechische, türkische, ukrainische oder ungarische Staatsangehörigkeit. 50 Eingebürgerte konnten beziehungsweise mussten ihren bisherigen Pass behalten, sodass sie nun sogenannte Mehrstaatler sind.
Dies betrifft EU-Bürger, politisch Verfolgte oder diejenigen, deren Herkunftsland eine Absage der früheren Staatsangehörigkeit nicht erlaubt. In manchen Fällen haben Eingebürgerte auch das für die Entlassung aus der früheren Staatsbürgerschaft notwendige Lebensalter noch nicht erreicht.
Voraussetzungen der Einbürgerung
In ganz Deutschland gelten nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz die gleichen Voraussetzungen, um eingebürgert zu werden. Grundvoraussetzung ist der auf Dauer angelegte Aufenthalt in der Bundesrepublik. Wer die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten will, muss außerdem mindestens acht Jahre rechtmäßig in Deutschland leben, sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen, ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache sowie der Rechts- und Gesellschaftsordnung nachweisen und für den eigenen Lebensunterhalt sowie den der unterhaltsberechtigten Angehörigen eigenständig aufkommen. Weitere gesetzlich festgelegte Anforderungen sind zu erfüllen.
Musikalisch begleitet wurde die Feier von den Kreismusiklehrern Sergej Igonin und Gerhard Betz. Die Musiker verliehen der Einbürgerungsfeier einen würdigen Rahmen – die deutsche Nationalhymne war natürlich auch zu hören. red
Autor:Christine Schulz aus Wochenblatt/Stadtanzeiger Landau |
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