Investitionen in Umweltschutz und Nachhaltigkeit
EWL-Wirtschaftsplan 2024
Landau. Der Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau (EWL) will auch im nächsten Jahr stark in Umweltschutz, Nachhaltigkeit und in die Energiewende investieren. Entsprechend präsentiert der Umweltbetrieb in der Sitzung vom Mittwoch, 4. Oktober, dem Verwaltungsrat den Entwurf des Wirtschafts- und Stellenplans für 2024 zur Zustimmung: „Ein besonderes Augenmerk legen wir auch in den kommenden Monaten darauf, das Kanalnetz zu sanieren und es hinsichtlich Hochwasservorsorge und Gewässerschutz zu optimieren“, erläutert Bernhard Eck, Vorstandsvorsitzender des EWL. Lukas Hartmann, Verwaltungsratsvorsitzender des EWL, ergänzt: „Für den Klima- und Umweltschutz werden wir den Fuhrpark, insbesondere auch im Bauhof, bei anfallenden Neuanschaffungen sukzessive auf E-Mobilität umrüsten. Hierzu ist auch die Schaffung einer eigenen leistungsfähigen Ladeinfrastruktur in Verbindung mit Photovoltaikanlagen notwendig.“ Insgesamt sind im Erfolgsplan 2024 für die Betriebszweige Abfallentsorgung, Abwasserbeseitigung, Bauhof, Service und Straßenreinigung Aufwendungen von 24.775.000 Euro vorgesehen, denen stehen Erträge in Höhe von 26.918.000 Euro gegenüber.
Einzelinvestitionen
Größere Einzelinvestitionen sollen neben den geplanten Kanalsanierungen in der Königsstraße (900.000 Euro) und Waffenstraße (800.000 Euro) der Bau von Retentionsbodenfilters an der Kläranlage (3.000.000 Euro) und dem Regenüberlaufbecken Woogstraße (2.300.000 Euro) sein, sowie für die Anschaffung eines Müllfahrzeugs und die erweiterte technische Ausstattung aller weiteren Müllfahrzeuge (575.000 Euro). Der Ausbau der Ladestationen für E-Fahrzeuge im Bauhof schlägt mit 250.000 Euro zu Buche.
Bündelsammlung für Gartenabfälle
Darüber hinaus wird sich der Verwaltungsrat in seiner Sitzung mit den Ergebnissen einer Telefonumfrage zur Bioabfallsammlung und den Folgerungen daraus beschäftigen. Im Auftrag des EWL hatte das Unternehmen L.Q.M Ende August Kurz-Interviews mit 800 zufällig ausgewählten Landauer Bürgern geführt. Der EWL wollte damit herausfinden, wer künftig bei der Biotonne auch außerhalb der Sommermonate den einwöchigen Abholrhythmus statt des zweiwöchigen wünscht, besonders in den Herbstmonaten, wenn viele Gartenabfälle anfallen.
„Die Mehrheit der Befragten könnte einer Verlängerung des einwöchigen Rhythmus bis Mitte Oktober oder sogar Anfang November zustimmen“, informiert Bernhard Eck. „Allerdings würde nur eine Minderheit der Bürgerinnen und Bürger auch Zusatzkosten zur Ausweitung der Bio-Abfuhr in Kauf nehmen. Besonders Haushalte aus Mehrfamilienhäusern zeigten sich in diesem Punkt skeptisch.“
Da eine Verlängerung des einwöchigen Abholrhythmus bis Ende November 83.200 Euro kosten und auf alle Haushalte umgelegt würde, präsentiert der EWL dem Verwaltungsrat eine andere Lösung: eine gebührenfreie haushaltsnahe Bündelsammlung an je einem Tag im Oktober und November pro Bezirk. Diese Lösung hätte aus Sicht des EWL zahlreiche Vorteile: „Die Gartenabfälle müssen von den Gartenbesitzern nicht für die Biotonne zerkleinert werden, sondern können einfach nur gebündelt an den Straßenrand gelegt werden. Wir können die Bündel dann getrennt vom restlichen Biogut abholen, kompostieren und verwerten“, betont Bernhard Eck. Außerdem würde eine gezielte monatliche Bündelsammlung der Gartenabfälle im Vergleich zu wöchentlichen Abfuhren aller Landauer Biotonnen bis in den November hinein Kosten und Emissionen einsparen. Bernhard Eck ergänzt: „Die Bündelsammlung trägt damit auch zum Umweltschutz bei und bietet, anders als die Ablieferung der Gartenabfälle im Wertstoffhof oder in speziell aufgestellten Containern, dennoch den Komfort einer Abholung daheim.“
Neues Konzept zur Sammelstellen-Reduzierung
Ein drittes wichtiges Thema auf der Agenda sind die Sammelplätze für Abfallbehälter in Landau. Der EWL plant ein Konzept für die Reduzierung der aktuell 337 Plätze – und möchte dafür vom Verwaltungsrat die Zustimmung. Im August hatte der Entsorgungsbetrieb bereits 28 Landauer Straßenabschnitte überprüft, die aus Sicherheitsgründen von den Abfallfahrzeugen nicht angefahren werden können und wo deshalb die Abfallbehälter zu Sammelplätzen gebracht werden müssen. „Bei diesen Abschnitten können wir das Geschehen selbst beeinflussen und haben an einigen Stellen die Situation neu bewertet“, erläutert Bernhard Eck. „Durch veränderte Anfahrt oder durch Zulassung von Rückwärtsfahrten mit entsprechender Unterweisung können wir nun neun der 28 Abschnitte wieder anfahren.“ Ein spezielles Engstellenfahrzeug könnte weitere sechs Abschnitte direkt anfahrbar machen. Wegen dieser sehr geringen Anzahl auflösbarer Sammelplätze sowie aus organisatorischen und wirtschaftlichen Gründen würde der EWL den Erwerb eines Engstellenfahrzeugs jedoch nicht empfehlen – „auch weil ein solches Fahrzeug durch seine geringere Größe nicht beide Fraktionen Restabfall und Bioabfall an einem Arbeitstag abfahren kann und deshalb einen eigenen Abfallkalender bräuchte“, sagt Bernhard Eck. Der EWL will deshalb sein Konzept zur Reduzierung der Behälter-Sammelplätze ohne Einsatz eines Engstellenfahrzeugs entwerfen.
Die Prüfung, wie problematische Straßenabschnitte unter anderen Bedingungen doch noch angefahren werden können, soll nach sechs Kriterien priorisiert werden: 1. Den Standort anders anfahren 2. Durchfahrtverbot für Lkw (temporär) aufheben 3. Temporäres oder generelles Parkverbot bei Fahrwegen und Wendemöglichkeiten 4. Einbahnstraßenregelung einrichten 5. Grünpflegemaßnahmen wie Baumschnitt 6. Bauliche Maßnahmen. „Die Maßnahmen 2 bis 6 können wir als EWL allerdings nicht selbst ergreifen“, erläutert Bernhard Eck. „Deshalb würden wir zur Umsetzung des Konzepts und zur Reduzierung der Sammelplätze ins Gespräch mit der Straßenverkehrsbehörde und anderen Partnern in der Stadtverwaltung gehen.“
Vier weitere Themen auf der Agenda
Darüber hinaus werden im öffentlichen Teil der Verwaltungsratssitzung noch vier weitere Themen zur Sprache kommen:
Der EWL legt seinen Zwischenbericht über das erste Halbjahr 2023 mit den entsprechenden Plan- und Kennzahlen vor.
Außerdem beantragt der Entsorgungsbetrieb Änderungen an der Abgabensatzung Abwasserbeseitigung, unter anderem geht es um die Erhöhung der einmaligen Beiträge für Kanalanschlüsse in Angleichung an die gestiegenen Baupreise.
Im Rahmen des Wirtschaftsplans 2024 sind auch die Stundensätze bei Leistungen des Bauhofs für interne und externe Auftraggeber an die gestiegenen Personalkosten angepasst werden, um Verluste zu vermeiden. Und schließlich beantragt der EWL eine Erhöhung der Gebühren für die Reinigung der öffentlichen Straßen. red
Autor:Christine Schulz aus Wochenblatt/Stadtanzeiger Landau |
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