Bankeinzug am einfachsten
Fällige Rate für Müllgebühren im Kreis SÜW

Der EWW des Landkreises SÜW erinnert daran, dass die dritte Rate der Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2023 fällig ist | Foto: Piman Khrutmuang/stock.adobe.com
  • Der EWW des Landkreises SÜW erinnert daran, dass die dritte Rate der Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2023 fällig ist
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Kreis SÜW. Der Eigenbetrieb WertstoffWirtschaft (EWW) des Landkreises Südliche Weinstraße erinnert daran, dass die dritte Rate der Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2023 am Dienstag, 15. August, fällig ist. Der EWW bittet um rechtzeitige Überweisung, um Mahnverfahren und Mahngebühren vermeiden zu können. Bitte ebenfalls daran denken, das auf dem Gebührenbescheid vermerkte Aktenzeichen bei der Überweisung anzugeben, damit die Zahlung zugeordnet werden kann.

SEPA-Lastschriftmandat

Wer es noch einfacher haben will, erteilt ein SEPA-Lastschriftmandat. Dieses Mandat ist schriftlich vom Grundstückseigentümer oder der Grundstückseigentümerin für ein unter dem eigenen Namen bestehenden Konto zu erteilen und zu unterschreiben. Dann werden die Müllgebühren via Bankeinzug abgebucht. Weit über 80 Prozent der Kundinnen und Kunden des EWW nutzen bereits den bequemen Zahlungsweg der Abbuchung. Das Mandat ist übrigens jederzeit widerrufbar.

Weitere Informationen

Das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat findet sich auf der Rückseite des Gebührenbescheids (unterer Abschnitt zum Abtrennen). Es kann auch online unter www.suedliche-weinstrasse.de/de/einrichtungen/eww/vordrucke.php heruntergeladen werden oder mit einer E-Mail an eww@suedliche-weinstrasse.de beziehungsweise einem Anruf unter 06341 940-440 angefordert werden. red

Autor:

Sabine Meyerhöffer aus Landau

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