Aufnahme von Geflüchteten
Gelder gehen halbe-halbe an Landkreis und Verbandsgemeinden
Landkreis SÜW. Nach dem Landesaufnahmegesetz Rheinland-Pfalz erhalten die Landkreise und kreisfreien Städte 2022 Sonderzahlungen für die Aufnahme, Unterbringung und Integration von Flüchtlingen. Das Gesetz sieht auch vor, dass die Landkreise die kreisangehörigen Gemeinden und Gemeindeverbände an den Sonderzahlungen beteiligen sollen.
In seiner jüngsten Sitzung hat der Kreistag Südliche Weinstraße beschlossen, nach welcher Quote die Gesamtsumme von 2.803.607,98 Euro aufgeteilt wird.
Aufteilung wie folgt
Der Landkreis behält nach dem Beschluss die Hälfte. Die andere geht an die sieben Verbandsgemeinden, jeweils anteilig nach Einwohnerzahlen. „Diese faire Vorgehensweise, eine Aufteilung zu gleichen Teilen, haben wir gemeinschaftlich mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern erarbeitet“, berichtete Landrat Dietmar Seefeldt in der Kreistagssitzung.
Beim Landkreis verbleibt somit ein Betrag in Höhe von 1.401.803,99 Euro.
Ebenso hoch ist der sogenannte Weiterleitungsbetrag an die Verbandsgemeinden. Aufgeteilt nach Einwohnerzahlen zum 30. Juni 2022 ergeben sich für die einzelnen Verbandsgemeinden folgende Beträge: Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels 211.604,46 Euro, Verbandsgemeinde Bad Bergzabern 309.815,47 Euro, Verbandsgemeinde Edenkoben 255.129,09 Euro, Verbandsgemeinde Herxheim 191.957,32 Euro, Verbandsgemeinde Landau-Land 171.681,18 Euro, Verbandsgemeinde Maikammer 101.911,04 Euro und Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich 159.705,43 Euro. red
Autor:Silvia Krebs aus Landau |
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