Änderung der Absonderungsverordnung
Gesundheitsamt Landau informiert

Durch eine Änderung der Verordnung kann die Absonderung im besten Fall zwei Tage früher beendet werden | Foto: MiroslavaChrienova/Pixabay
  • Durch eine Änderung der Verordnung kann die Absonderung im besten Fall zwei Tage früher beendet werden
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Kreis SÜW/Landau. Die Absonderungsverordnung sieht ab sofort Lockerungen für Menschen in Quarantäne vor. Durch eine Änderung der Verordnung kann die Absonderung ab sofort - im besten Fall - zwei Tage früher beendet werden. Die Erleichterungen betreffen die Berechnung der Quarantäne und die Entlass-Testung, die nun früher möglich ist.

Tag der Testung zählt bei Berechnung der Absonderung mit

Nach den neuesten Regelungen zählt jetzt der Tag der Testung beziehungsweise des letzten Kontakts bei der Berechnung der Absonderung mit. So entspricht der Tag der Testung oder des letzten Kontakts bereits dem ersten Tag der Absonderung. Bisher hat der Tag der Testung beziehungsweise des letzten Kontakts bei der Berechnung der Absonderung nicht mitgezählt.

Entlass-Testung ab dem siebten Tag der Absonderung

Darüber hinaus ist eine Entlass-Testung aus der Absonderung nun bereits ab dem siebten Tag der Absonderung möglich. Diese Regelung gilt für positiv getestete Personen und Kontaktpersonen beziehungsweise Hausstandsangehörige. Weiterhin werden jedoch 48 Stunden Symptomfreiheit vorausgesetzt.

Das Gesundheitsamt Südliche Weinstraße-Landau weist darauf hin, dass die neuen Regelungen ab sofort greifen und auch durch Personen angewendet werden können, die sich derzeit noch in Quarantäne befinden und sich bei Symptomfreiheit früher freitesten möchten.

Informationen

Informationen sind auf der Seite des Landes Rheinland-Pfalz hier zu finden. ps

Autor:

Sabine Meyerhöffer aus Landau

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