Wahlen zum Beirat für Migration und Integration und Beirat für ältere Menschen
Informationen zu den Beiratswahlen
Landau. Für die Wahlen des Beirats für Migration und Integration und des Beirats für ältere Menschen in der Stadt Landau hat der Versand der Wahlbenachrichtigungen begonnen. Dieser erfolgt bis zum 5. Oktober. Wer danach noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, jedoch glaubt, wahlberechtigt zu sein, wird gebeten, sich unter der Telefonnummer 06341 131104 an das städtische Wahlamt zu wenden.
Für die Wahlen zum Beirat für Migration und Integration sind wahlberechtigt: Ausländische Einwohnerinnen und Einwohner, Doppelstaatlerinnen und Doppelstaatler, Staatenlose, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, Eingebürgerte sowie die Kinder der genannten Wahlberechtigten. Die Wählerinnen und Wähler müssen am Tag der Wahl mindestens 16 Jahre alt und mindestens seit dem 27. Juli 2019 mit Hauptwohnung in Landau gemeldet sein.
Achtung: Doppelstaatlerinnen und Doppelstaatler sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund können nicht von Amts wegen, sondern nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden. Dieser Antrag ist beim städtischen Wahlamt (Rathaus, Zimmer 210) erhältlich.
Wahlberechtigt für den Beirat für ältere Menschen sind alle Einwohnerinnen und Einwohner, die mindestens 60 Jahre alt sind oder in diesem Jahr werden und die mit Hauptwohnsitz in Landau gemeldet sind.
Das Wahllokal, in dem die Wahlberechtigten ihre Stimme abgeben können, ist in der Wahlbenachrichtigung angegeben. Auf der Rückseite befindet sich ein Wahlscheinantrag, mit dem bei Bedarf Briefwahlunterlagen angefordert werden können. Ebenso ist eine Beantragung über das Internet auf www.landau.de unter „Wahlen“ möglich.
Wer Briefwahl persönlich beantragen und gegebenenfalls auch gleich seine Stimme abgeben möchte, kann sich an das Briefwahlbüro im Rathaus, Zimmer 209 und 210, wenden. Für die Wahl des Beirats für ältere Menschen ist dies bereits seit dem 23. September, für die Wahl des Beirats für Migration und Integration ab dem 7. Oktober möglich.
Das Briefwahlbüro ist zu den allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Landau erreichbar. Am Freitag, 25. Oktober, wird das Briefwahlbüro zusätzlich von 14 bis 18 Uhr geöffnet sein. Nur in Ausnahmefällen, etwa bei plötzlicher Erkrankung, können auch noch am Wahlsonntag, 27. Oktober, Briefwahlunterlagen ausgestellt werden. Dazu ist das Briefwahlbüro von 8.30 bis 15 Uhr geöffnet.
Bei der Rücksendung von Briefwahlunterlagen ist zu beachten, dass diese spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr im Rathaus vorliegen müssen. Die Wahlbriefe können entweder persönlich im Briefwahlbüro abgegeben oder in die Hausbriefkästen am Rathaus eingeworfen werden. Eine Rücksendung per Post sollte spätestens am Donnerstag vor der Wahl erfolgen. stp
Autor:Thomas Klein |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.