Freigänger jetzt kastrieren lassen
Landaus neue Katzenschutzverordnung
Landau. Landauer Katzen dürfen ab März nur noch ins Freie, wenn sie gekennzeichnet, registriert und kastriert sind. Darauf macht die Stadtverwaltung jetzt noch einmal aufmerksam. Die von Tierschützern geforderte Katzenschutzverordnung tritt mit dem 1. März in Kraft. Ihr Ziel ist es, eine unkontrollierte Vermehrung freilebender Katzen zu verhindern und damit Tierleid zu minimieren.
Freigang nur noch, wenn die Katze kastriert ist
Was bedeutet die neue Verordnung für Katzen-Besitzer in Landau? Ihre Tiere, egal, ob weiblich oder männlich, dürfen künftig nur noch dann frei draußen unterwegs sein, wenn sie gekennzeichnet sind – etwa mit einem Chip – sowie registriert und kastriert. Ausnahmen können auf Antrag und mit tierärztlicher Bescheinigung für Zuchtkatzen und für nicht zeugungsfähige beziehungsweise unfruchtbare Katzen gemacht werden.
Verordnung tritt am 1. März in Kraft
Die neue Katzenschutzverordnung wird für das gesamte Stadtgebiet gelten. Sie wurde Ende vergangenen Jahres öffentlich bekanntgemacht. Wer die Verordnung im Detail nachlesen möchte, findet sie im Amtsblatt vom 20. November 2023 unter www.landau.de/amtsblatt. red
Autor:Christine Schulz aus Wochenblatt/Stadtanzeiger Landau |
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