Geplanter bundesweiter Lockdown ab Mittwoch:
OB Hirsch appelliert an Eigenverantwortung

Die Stadtverwaltung Landau wird trotz des anstehenden Lockdowns nicht komplett geschlossen. Nach vorheriger Terminvereinbarung sind weiter Vor-Ort-Termine möglich. 
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  • Die Stadtverwaltung Landau wird trotz des anstehenden Lockdowns nicht komplett geschlossen. Nach vorheriger Terminvereinbarung sind weiter Vor-Ort-Termine möglich.
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  • hochgeladen von Thomas Klein

Landau. Die verschärften Bund-Länder-Beschlüsse samt „hartem Lockdown“ ab Mittwoch, 16. Dezember, stehen – nun geht es an die konkrete Umsetzung vor Ort. Der Landauer Stadtvorstand, bestehend aus OB Thomas Hirsch, Bürgermeister Dr. Maximilian Ingenthron sowie den Beigeordneten Lukas Hartmann und Alexander Grassmann, hat sich zu den Neuerungen beraten. Gemeinsam mit den Führungskräften der Verwaltung um Hauptamtsleiterin Christine Baumstark fiel dabei der Entschluss, die Verwaltung nicht komplett zu schließen, sondern die bisher geltenden Regelungen beizubehalten. „Wir wollen für die Bürgerinnen und Bürger ansprechbar bleiben und gleichzeitig unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Möglichkeit geben, an wichtigen Projekten der Stadtentwicklung weiterzuarbeiten“, fasst OB Hirsch zusammen.
Allerdings gelten weiter strenge Regeln, um zu verhindern, dass die Verwaltung im schlimmsten Fall „lahmgelegt“ wird. So bleiben das Rathaus und die übrigen Dienstgebäude für den regulären Publikumsverkehr geschlossen. Vor-Ort-Termine sind jedoch nach vorheriger Anmeldung möglich. Diese kann telefonisch über die zuständige Sachbearbeiterin bzw. den zuständigen Sachbearbeiter, die Telefonzentrale 0 63 41/1 30 oder die Behördennummer 115 erfolgen. Für verschiedene Bereiche des Bürgerbüros, des Standesamts, der Führerscheinstelle, der Ausländerbehörde, der Abteilung Allgemeine Ordnungsangelegenheiten, des Schul- und des Jugendamts besteht zudem die Möglichkeit, Termine online unter https://termin.landau.de zu vereinbaren.
Dieser Service soll in Zukunft auf weitere Ämter und Abteilungen ausgeweitet werden – wie überhaupt das Thema Digitalisierung in der Verwaltung aktuell eine besondere Rolle einnimmt. Der Stadtvorstand, an dessen regelmäßigen Sitzungen seit Kurzem auch der neue Digitalisierungsbeauftragte Thorsten Hartmann teilnimmt, beriet in seiner ersten Sitzung nach Bekanntwerden der neuen, bundesweiten Regeln u.a. über die Durchführung geplanter Gremiensitzungen sowie weiterer Termine und Veranstaltungen. Hier werden auch digitale Alternativen, etwa in Form von Videokonferenzen, angestrebt.
Weiter durchgeführt wird in jedem Fall der Landauer Wochenmarkt als „Supermarkt unter freiem Himmel“ und Möglichkeit der Nahversorgung der Bevölkerung. Auch der neue Winterwochenmarkt an den beiden Donnerstagen 17. und 31. Dezember bleibt bestehen. „Wir können so das Einkaufsgeschehen in unserer Innenstadt noch weiter entzerren“, ist OB Hirsch überzeugt.
Der OB und Ordnungsdezernent Hartmann begrüßen derweil das Versammlungsverbot an Silvester und Neujahr sowie das Verkaufsverbot von Feuerwerk. Beide kündigen an, in Landau keine „publikumsträchtigen Plätze“ für ein Feuerwerksverbot definieren zu wollen, wie es laut Bund-Länder-Beschlüssen den Kommunen möglich ist. „Das Versammlungs- und Verkaufsverbot in Verbindung mit dem Appell, aufs Böllern zu verzichten, sind aus unserer Sicht für eine Stadt unserer Größe ausreichend – und ein Feuerwerksverbot auf bestimmten Plätzen würde ein eventuelles Geschehen nur verlagern.“ Das städtische Ordnungsamt wird in der Silvesternacht im Einsatz sein, um die Einhaltung der Verbote zu kontrollieren.
Zusammenfassend sagt OB Hirsch: „Wir warten noch auf die Landesverordnung aus Mainz und werden auf dieser Grundlage die neuen Regeln dann auf kommunaler Ebene umsetzen. Klar ist aber auch: Alle Regeln helfen nicht, wenn nicht persönliche Eigenverantwortung zu mehr Rücksicht und Vorsicht führt. Jede und jeder ist aktuell gefordert – danke an alle, die mithelfen, diese kritische Situation zu bewältigen.“

Autor:

Thomas Klein

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