adfc-Position zur Fußgängerzone Landau
Radverkehr in bewährter Form beibehalten
Die Grundlage des menschlichen Miteinanders ist die gegenseitige Rücksichtnahme. Das gilt insbesondere für den Verkehr auf Wegen, Plätzen und Straßen. In der Landauer Innenstadt gelingt das nach unserer Beobachtung recht gut. Auch Unfälle zwischen Fußgängern und Radfahrenden sind uns dort nicht bekannt. Deshalb stellt sich der adfc gegen die Forderung, den Radverkehr von 10:00 – 20:00 Uhr und am Wochenende komplett aus der Fußgängerzone Landau zu verbannen. Die aktuelle Regelung hat sich bewährt und sollte beibehalten werden.
Sicherlich können hin und wieder „Zielkonflikte“ auftreten, zum Beispiel bei der Nutzung des glatten Rollbereichs im Kopfsteinpflaster. Hier hat ganz klar die zu Fuß gehende Person das Vorrecht, wir befinden uns in der „Fußgängerzone“. Das gilt übrigens ebenso für alle anderen Konfliktsituationen in Fußgängerbereichen, die von Rädern mitbenutzt werden dürfen.
Das Fahrrad glänzt doch eben hier durch seine perfekte Eigenschaft als „Hybrid“: Auf der Straße ist es gleichwertiges Fahrzeug, auf Gehwegen im Schiebe- oder Rollermodus nützlicher Begleiter für Lasten. Über Treppen und im ÖPNV kann es im Handumdrehen sogar zu einem Gepäckstück mutieren.
In der Landauer Fußgängerzone sind jedenfalls behördlich verordnete Regelungen mit kompliziertem Zeitmanagement nicht zielführend. Wir erwarten von Radfahrenden und Fußgängern die Bereitschaft, sich im Miteinander verantwortungsvoll zu arrangieren. - Dies gilt übrigens auch für Autofahrer und Räder im Straßenverkehr wo Unfälle immer mit ernsteren Folgen für die Radfahrenden ausgehen.
Autor:Michael Schindler aus Annweiler |
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