Schulbuchausleihe
Schulbücher und iPads der Abgangsklassen werden zurückgenommen
Landkreis SÜW. Das Schulbuchteam der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße weist darauf hin, dass für die Rückgabe der ausgeliehenen Schulbücher sowie der ausgeliehenen iPads der Abgangsklassen des Landkreises drei Termine angeboten werden
Die Bücher und iPads werden im Zentralen Schulbuchlager der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße in der Albert-Einstein-Straße 29, 76829 Landau (ehemaliges Impfzentrum), ausschließlich zu folgenden Zeiten zurückgenommen:
- Donnerstag, 20. Juni, von 10 bis 17.30 Uhr: 9. Klassen des Gymnasiums Edenkoben sowie Realschule plus Herxheim
- Freitag, 21. Juni, von 8 bis 12.30 Uhr: Realschule plus Maikammer und Realschule plus Annweiler
- Montag, 24. Juni, von 8.30 bis 15.30 Uhr: Realschule plus Edenkoben mit Fachoberschule (gleichzeitig Ersatztermin für die oben genannten Schulen)
Die Abgabestelle ist ausgeschildert. Weitere Rücknahmetermine finden nicht statt.
Wichtige Hinweise
Das Schulbuchteam bittet darum, den Rücknahmeschein unbedingt mitzubringen. Die Schulen haben diesen ausgegeben. Der Barcode auf dem Rücknahmeschein muss mit dem Barcode (nicht ISBN-Nummer) auf der Rückseite des jeweiligen Buchs übereinstimmen. Hilfreich ist es zudem, die Umschläge der Bücher bereits zu Hause zu entfernen, Notizzettel zu entnehmen und Bleistift-Einträge zu entfernen.
Darüber hinaus müssen die rückgabepflichtigen Bücher sauber zurückgebracht werden. Offensichtlich verschmutzte Bücher werden nicht zurückgenommen. Sollten rückgabepflichtige Bücher sich in einem nicht mehr verwendbaren Zustand befinden, wird gemäß den Teilnahmebedingungen der Schulbuchausleihe Schadenersatz fällig.
Rückgabepflichtige iPads sind vor der Rückgabe auf die Werkseinstellungen zurücksetzen, zu säubern und aufzuladen. Die iPads müssen inklusive Zubehör (Stift, Ladekabel und -stecker) abgegeben werden. Sollte das iPad beschädigt sein oder Zubehör fehlen, wird auch hier Schadenersatz fällig. Für eine schnellere Abwicklung ist es hilfreich, den Leihvertrag mitzubringen.
Die rückgabepflichtigen Bücher und die rückgabepflichtigen iPads können auch von einer anderen Person, zum Beispiel von einer Mitschülerin oder einem Mitschüler oder den Eltern abgegeben werden - auch hier ist an den Rücknahmeschein beziehungsweise den Leihvertrag zu denken.
Weitere Informationen
Bei Fragen rund um Schulbuchausleihe und Rückgabe der iPads steht das Schulbuchteam der Kreisverwaltung per E-Mail an schulabteilung@suedliche-weinstrasse.de beziehungsweise unter der Telefonnummer 06341 940180, gerne zur Verfügung. red
Autor:Silvia Krebs aus Landau |
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